Immatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Immatrikulation]] endet durch [[Exmatrikulation]]. [[Studentinnen und Studenten]], die an unserer [[HTW Dresden]] [[Immatrikulation | immatrikuliert]] sind, müssen sich für das darauf folgende [[Semester]] [[Rückmeldung | zurückmelden]].
Die [[Immatrikulation]] endet durch [[Exmatrikulation]]. [[Studentinnen und Studenten]], die an unserer [[HTW Dresden]] [[Immatrikulation | immatrikuliert]] sind, müssen sich für das darauf folgende [[Semester]] [[Rückmeldung | zurückmelden]].
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6118314182366&jlink=p18 § 18] [[SächsHSG]]
* [[ImmaO]]


== keine Immatrikulation ==
== keine Immatrikulation ==
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=== Widerruf ===
=== Widerruf ===
== [[Immatrikulationsbescheinigung]] ==


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 26. Juli 2014, 15:33 Uhr

Die Immatrikulation, kurz Imma, ist pro forma der Verwaltungsakt, mit dem Personen in eine Hochschule aufgenommen wird, womit sie Mitglieder der Hochschule werden.

Andere Clubs kennen lustige Initiationsriten wie Taufen oder Mensuren.

Die Immatrikulation endet durch Exmatrikulation. Studentinnen und Studenten, die an unserer HTW Dresden immatrikuliert sind, müssen sich für das darauf folgende Semester zurückmelden.

Grundlage[Bearbeiten]

keine Immatrikulation[Bearbeiten]

Versagung[Bearbeiten]

Rücknahme[Bearbeiten]

Die Rücknahme der Immatrikulation erfolgt auf Antrag der Studentin oder des Studenten gemäß § 7 ImmaO. Bei ordnungsgemäßer Antragstellung wird alles weitere so behandelt, als wäre es nie zur Immatrikulation (als Verwaltungsakt) gekommen.

Im Übrigen ist daher wohl auch das Stellen des Antrages auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und Gebühren obsolet, da unsere HTW Dresden keine Grundlage mehr hat die Beiträge oder Gebühren zu erheben.

Widerruf[Bearbeiten]

Immatrikulationsbescheinigung[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]