StuRa Diskussion:Vergütungsmodell externer Mitarbeiter: Unterschied zwischen den Versionen
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::Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch die | ::Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch Mitglieder mit Stimmberechtigung durch die Wahl zum StuRa gemäß [[Wahlordnung#.C2.A7_19_Wahlgrunds.C3.A4tze_f.C3.BCr_die_Wahl_zum_StuRa.2C_Wahlberechtigung_und_W.C3.A4hlbarkeit|§ 19]] der Wahlordnung bewältigt werden, werden nach Beschluss des StuRa ausgeschrieben. Die mindestens hochschulöffentliche Ausschreibung beinhaltet mindestens die Aufgabe, das Ziel, der geplante Zeitaufwand und die tarifliche Höhe des Stundensatzes. Die Höhe der Vergütung ergibt sich durch die Multiplikation von dem geplanten Zeitaufwand und der Höhe des Stundensatzes der Ausschreibung. Die Auswahl zu den Bewerbungen erfolgt gemäß des Beschlusses des StuRa durch die referatsleitenden Personen, Sprecherinnen und Sprecher oder den StuRa. Mindestens der einheitliche Stundensatz der Vergütung für Studentinnen und Studenten ist in der [[Finanzordnung]] zu regeln. | ||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 16:43 Uhr
Änderungsanträge[Bearbeiten]
- Ersetze
- Der StuRa möge beschließen, dass externe Mitarbeiter ausgeschrieben und nach Tarif bezahlt werden, um notwendige aber nicht durchführbare Aufgaben für den StuRa zu erledigen. Diese Leute dürfen nicht gewählt sein.
- durch
- Der StuRa möge beschließen: Vom StuRa pflichtgemäße und weitere beschlossene Aufgaben, die aber nicht durch Mitglieder mit Stimmberechtigung durch die Wahl zum StuRa gemäß § 19 der Wahlordnung bewältigt werden, werden nach Beschluss des StuRa ausgeschrieben. Die mindestens hochschulöffentliche Ausschreibung beinhaltet mindestens die Aufgabe, das Ziel, der geplante Zeitaufwand und die tarifliche Höhe des Stundensatzes. Die Höhe der Vergütung ergibt sich durch die Multiplikation von dem geplanten Zeitaufwand und der Höhe des Stundensatzes der Ausschreibung. Die Auswahl zu den Bewerbungen erfolgt gemäß des Beschlusses des StuRa durch die referatsleitenden Personen, Sprecherinnen und Sprecher oder den StuRa. Mindestens der einheitliche Stundensatz der Vergütung für Studentinnen und Studenten ist in der Finanzordnung zu regeln.
Wirkung[Bearbeiten]
- Das bedeutet, dass alle Stimmberechtigen benachteiligt werden, wenn sie Arbeit für den StuRa verrichten. Sie sind von der Vergütung ausgeschlossen. Besonders bescheiden wird diese Konstellation, wenn die vielleicht extreme Aufwendungen haben.
Zustimmung[Bearbeiten]
- 55%