StuRa:Rechtsnorm: Unterschied zwischen den Versionen
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Der klassische (wohl bekannteste) Fall ist die [[Beitragsordnung]] (der [[Studentinnen- und Studentenschaft]]). Sie regelt das Erheben von [[Beitrag|Beträgen]] für die [[Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Die Rechtsgrundlage ist das [[Hochschulgesetz]]. | |||
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* [https://github.com/bundestag/gesetze Bundesgit] | |||
== [[Wiki]] == | == [[Wiki]] == |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:07 Uhr
Quellen[Bearbeiten]
Quellen Sachsen[Bearbeiten]
REVOSax[Bearbeiten]
REVOSax stellt, als Service der Sächsischen Staatsregierung, Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Freistaates Sachsen online.
SDV[Bearbeiten]
Bei den Sächsischen Verkündungsmedien vom Sächsisches Druck- und Verlagshaus, kurz SDV, können kostenfreie Informationen zu Neuerscheinungen (nach Registrierung) bezogen werden.
EDAS[Bearbeiten]
Quellen Deutschland[Bearbeiten]
juris[Bearbeiten]
Gesetze im Internet bzw. juris stellt, das BMJ, in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im BfJ fortlaufend konsolidiert.
Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden stellt die Bundesregierung, unter Federführung des BMI in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, bereit.
juris Schulungen[Bearbeiten]
juris Die juris GmbH bietet auch eigene, meist kostenpflichtige, Schulungen (Seminare) an. Über gewisse Stellen, etwa das HeBIS-Konsortium, werden gelegentlich einfache und kostenfreie Schulungen angeboten.
juris Weblinks[Bearbeiten]
Quellen Europa[Bearbeiten]
EUR-Lex[Bearbeiten]
Rechtsnormen der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Die übliche (höchste) Rechtsnorm für die Studentinnen- und Studentenschaft sind Ordnungen. Üblicher Weise erlässt der StuRa diese Ordnungen.
Der klassische (wohl bekannteste) Fall ist die Beitragsordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft). Sie regelt das Erheben von Beträgen für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Rechtsgrundlage ist das Hochschulgesetz.