Geringwertige Wirtschaftsgüter: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] (GWG) werden als 'abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- € und 1000,- €. Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)
[[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] ([[GWG]]) werden als ''abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens'' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.


== Abschreibungsmöglichkeiten ==
== Abschreibungsmöglichkeiten ==
Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)


=== Variante 1 ===
=== Variante 1 ===


==== Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 410€ (netto) ====
==== Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto) ====


Diese Wirtschaftgüter können sofort abgeschrieben werden.
Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.


==== Wirtschaftgüter > 410 ====
==== Wirtschaftsgüter > 410 € ====


Für diese Wirtschaftgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.
Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.


=== Variante 2 ===
=== Variante 2 ===


Alle Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 1000€ (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.
Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Anschaffung]]
* [[Beschaffung]]
* [[Beschaffung]]


[[Kategorie:Buchhaltung]]
[[Kategorie:Buchhaltung]]
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Aktuelle Version vom 14. April 2013, 04:08 Uhr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.

Abschreibungsmöglichkeiten[Bearbeiten]

Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)

Variante 1[Bearbeiten]

Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto)[Bearbeiten]

Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter > 410 €[Bearbeiten]

Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.

Variante 2[Bearbeiten]

Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.

Siehe auch[Bearbeiten]