Besondere Zulassungsvoraussetzung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Besondere Zulassungsvoraussetzung]] zur Modulprüfung
Eine [[Besondere Zulassungsvoraussetzung]], kurz [[BZV]], ausführlich auch [[Besondere Zulassungsvoraussetzung]] zur Modulprüfung, ist eine zusätzlich Hürde um für eine [[Prüfung]] [[Zulassungsvoraussetzung | zugelassen]] zu werden.


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Aktuelle Version vom 14. Februar 2013, 22:03 Uhr

Eine Besondere Zulassungsvoraussetzung, kurz BZV, ausführlich auch Besondere Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung, ist eine zusätzlich Hürde um für eine Prüfung zugelassen zu werden.