Akkreditierungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. März 2013, 17:41 Uhr
Mitwirkung an einem Akkreditierungsverfahren als Studentischer Gutachter[Bearbeiten]
Grundlage[Bearbeiten]
- Besuch eines Schulungsseminar des Pools oder anderer Einrichtungen zur Akkreditierung
- Entsendenlassen durch eine entsendungsberechtigte Institution (KSS, BuFaTas, fzs) für den [Studentischen Akkreditierungspool]
- In den Poolverteiler aufgenommen werden
- Mails aus dem Poolverteiler lesen und ggf. sich auf Verfahren bewerben
- Antwort/Losverfahren abwarten
- bei gewonnenem Verfahren setzt sich die Akkreditierungsagentur sich mit Studi in Verbindung und Termin/Formalia werden geklärt
Ablauf Verfahren[Bearbeiten]
- Dokumentation wird an Studi geschickt
- Studi arbeitet Dokumentation durch, schreibt sich Fragen raus
- 1. Tag der Begutachtung
- Treffen mit Gutchtergruppe
- gemeinsames Kennenlernen
- Klärung erster Fragen
- Aufgabenverteilung (Wer schreibt welchen Teil des Berichtes? Wer stellt welche Fragen? Wer macht Redeleitung?
- Treffen mit Gutchtergruppe
- 2. Tag der Begutachtung
- Vor-Ort-Besichtigung Hochschule
- Treffen der unterschiedlichen Gruppen der Hochschule (Hochschulleitung, Fakultätsleitung, Studiengangsverantwortliche, Studis)
- Klärung der Fragen
- Notizen machen
- zwischendurch und im Anschluss Besprechung mit Gruppe + Fazit
- Vor-Ort-Besichtigung Hochschule
- Im Anschluss
- Verfassen des Berichtes
- Abrechnung Reisekosten
- Erhalt der Vergütung (unterschiedlich je nach Agentur)