Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Ergänzung des Verweises zur BO des StuWe) |
K (Beitragsordnung/Dokument/Begründung wurde nach Beitragsordnung/Begründung verschoben) |
||
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
= Teil 4 Anteil für das Studentenwerk= | = Teil 4 Anteil für das Studentenwerk= | ||
====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ==== | ==== § 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ==== | ||
Die Höhe des | Die [[Beitragsordnung#.C2.A7_4_Beitragsh.C3.B6he_und_-zusammensetzung|Höhe des Anteils vom gesamten Beitrag]] für das [[Studentenwerk Dresden]] legt dessen [[Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden|Verwaltungsrat]] durch [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html deren eigene Beitragsordnung] fest. | ||
[[Kategorie:Begründung zu einer Ordnung]] |
Aktuelle Version vom 20. Juni 2012, 21:18 Uhr
Teil 4 Anteil für das Studentenwerk[Bearbeiten]
§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk[Bearbeiten]
Die Höhe des Anteils vom gesamten Beitrag für das Studentenwerk Dresden legt dessen Verwaltungsrat durch deren eigene Beitragsordnung fest.