Gebühren- und Entgeltordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Umzug in eigenen Artikel) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die HTW Dresden hat eine [ | Die HTW Dresden hat eine [https://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Rechtsgrundlagen_Ordnungen/Gebuehrenordnung.pdf Gebührenordnung]. | ||
== Grundlage == | |||
Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Hochschulgeb%C3%BChren-_und_-entgeltordnung#Allgemeines Grundlage] für diese Ordnung ist für Sachsen gleich. | Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Hochschulgeb%C3%BChren-_und_-entgeltordnung#Allgemeines Grundlage] für diese Ordnung ist für Sachsen gleich. | ||
== Studiengebühren == | |||
=== Allgemeine Studiengebühren === | |||
* keine | |||
=== Langzeitstudiengebühren === | |||
* derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden. | |||
=== Zweitstudiumsgebühren === | |||
* 300,00 EUR pro Semester | |||
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat | |||
=== Verwaltungsgebühren === | |||
* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind. | |||
== [[Gebühren- und Entgeltordnung HTW Dresden/Dokument | Dokument]] == | |||
[[Kategorie:Gebühren]] |
Aktuelle Version vom 11. Dezember 2012, 07:44 Uhr
Die HTW Dresden hat eine Gebührenordnung.
Grundlage[Bearbeiten]
Die Grundlage für diese Ordnung ist für Sachsen gleich.
Studiengebühren[Bearbeiten]
Allgemeine Studiengebühren[Bearbeiten]
- keine
Langzeitstudiengebühren[Bearbeiten]
- derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Im Koalitionsvertrag (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.
Zweitstudiumsgebühren[Bearbeiten]
- 300,00 EUR pro Semester
- Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
Verwaltungsgebühren[Bearbeiten]
- Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.