StuRa Diskussion:Musterstudien- und -prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:15 Uhr
Ideen für Verbesserungen[Bearbeiten]
§27 Einsicht in die Prüfungsakten[Bearbeiten]
Der Ort der Einsichtnahme den der Prüfer bestimmt sollte innerhalb der HTW liegen.
Uhrzeit für den Beginn von Prüfungen[Bearbeiten]
Es mögen Prüfungen nicht vor 09:00 morgens beginnen. Das gilt insbesondere für Prüfungen im WiSe.
- Es erscheint einzelnen Studentinnen und Studenten als unangemessen, dass Prüfungen früher am Tag abgenommen werden, da sie noch nicht ihrem Vermögen entsprechend Prüfungsleistungen erbringen können.
- Konkret wurden Studentinnen und Studenten diesbezüglich beim StuRa vorstellig.
Prüfungsplan[Bearbeiten]
Es möge ein Art Prüfungskalender entwickelt und verbindlich sein.
- Im Übrigen beschweren sich selbst Prüfende bei Studentinnen und Studenten, dass gewisse Prüfende sich besonders bemühen immer Prüfungstermine zum Beginn des Prüfungsabschnittes zu bekommen, um zeitig in Urlaub gehen zu können.