StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt mehrere [[Wahlausschüsse]] an der Hochschule.
# Für die Wahlen der [[Organe der Hochschule]] gibt es den [[Wahlausschuss HTW Dresden | Wahlausschuss der Hochschule]].
# Für die Wahlen der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] gibt es "unseren" Wahlausschuss.
Dieser Artikel handelt vom [[#Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft | Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft]].
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= Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft =
Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die [[Wahlen#Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | studentischen Wahlen]].
== Grundlage ==
* [[Wahlordnung]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen
== Aufgaben ==
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen.
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen.
== Zusammensetzung ==
Er besteht aus bis zu vier [[Mitglied des Wahlausschusses | Mitglieder]]n und der [[Wahlleiterin]] oder dem [[Wahlleiter]].
== Weblinks ==
* podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)]
[[Kategorie:Organ]]
[[Kategorie:Wahlen]]
[[Kategorie:Studentinnen- und Studentenschaft]]

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 19:17 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.

  1. Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
  2. Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.

Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.




Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.

Grundlage[Bearbeiten]

Aufgaben[Bearbeiten]

Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen.

Zusammensetzung[Bearbeiten]

Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.

Weblinks[Bearbeiten]