Anerkennungsordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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*** [[SLP]]
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* Fach-Zertifikate von Organisationen ([[LPI]])
* Fach-Zertifikate von Organisationen ([[LPI]])
* Facharbeiter-/Gesellenbriefe
** Gärtner Fachrichtung Baumschulgärtnerei


* https://www.fh-mittelstand.de/top-up/


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Anerkennung einer Studienleistung]]
* [[Anerkennung einer Studienleistung]]
** [[Anerkennung einer Studienleistung#Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten]]


[[Kategorie:Idee]]
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[[Kategorie:Studium]]
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[[Kategorie:Erstsemester]]
[[Kategorie:Erstsemester]]

Aktuelle Version vom 21. November 2022, 11:53 Uhr

Idee[Bearbeiten]

Diese Ordnung soll zur geregelten Anerkennung von Leistungen dienen. Dazu können beispielsweise Leistungen aus bestimmten Ausbildungsberufen oder des Profils der Fachoberschule gehören. Aber auch die Prüfung der Gleichwertigkeit (bzw. fehlende Gleichwertigkeit) von Studienleistung, insbesondere hinsichtlich der Lissabon-Konvention, könnten mit Kriterien und Verfahren geregelt werden.

Aus einem Gespräch im SMWK hieß es, dass die WHZ etwas derartiges hätte.

Neben der zweckmäßigen Verkürzung der Studienzeit führt das zu einigen Vorteilen für unsere HTW Dresden, denn sie wird dadurch attraktiver für die vorgesehenen (für eine Fachhochschule) Bewerberinnen und Bewerber.

Es sollten Gespräche mit dem PLS geführt werden. Dieses sollte dann eine Ordnung erarbeiten, die vom Senat (wie die Auswahlordnung HTW Dresden) oder den jeweiligen Fakultäten (wie die Studien- und Prüfungsordnungen) zu beschließen wäre.

Mutmaßlich werden bei den kooperative Studiengängen auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.

Praktisch würden anerkannte Module zu einer Positivliste führen, sodass Studieninteressierte planen können un nicht jedes Mal eine Einzelfallprüfung notwendig ist.

Ferner könnte eine Anerkennungsordnung auch "unscharfe" Details zum Studium an anderen Hochschulen (beispielsweise beim Auslandsstudium) regeln.

Problemstellung[Bearbeiten]

Für die Einbringung in die Studienleistungen sind Voraussetzungen (insb. Niveau, Note, Zeitdauer, Datum) einzuhalten, die nicht mit jeder fachlich gleichwertigen Ausbildung erbracht werden können. Ein weiterer Punkt ist der Zeitraum seit dem Kenntnisnachweis.

Daher ist selbst bei nachweislich fachlich besserer Ausbildungshöhe oft keine Anerkennung möglich.

Beispiele[Bearbeiten]

  • Sprachen-Zertifikate
    • Bundessprachenamt
  • Fach-Zertifikate von Organisationen (LPI)
  • Facharbeiter-/Gesellenbriefe
    • Gärtner Fachrichtung Baumschulgärtnerei

Siehe auch[Bearbeiten]