Diskussion:Nichtanrechnung der Studienzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden. | |||
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: Beim Erwerb in der minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''112,5 Stunden pro Monat'''. | |||
: Beim Erwerb in der maximaler Dauer von (8 Semestern und einer sich ergebenden gesamten Studiendauer) 11 Semestern ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''40,9 Stunden pro Monat'''. |
Aktuelle Version vom 20. September 2018, 22:16 Uhr
StuKo!?![Bearbeiten]
möge der unterschied zwischen SächsHSG (Stand des Artikels) zu SächsHSFG herausgerarbeitet werden!
--Paul 14:15, 21. Okt. 2014 (CEST)
Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden.
- Beim Erwerb in der Dauer von 2 Semestern (eine Wahlperiode im Sinne eines Jahres) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von 75 Stunden pro Monat.
Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden.
- Beim Erwerb in der minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von 112,5 Stunden pro Monat.
- Beim Erwerb in der maximaler Dauer von (8 Semestern und einer sich ergebenden gesamten Studiendauer) 11 Semestern ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von 40,9 Stunden pro Monat.