Diskussion:Nichtanrechnung der Studienzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:PaulRiegel|Paul]] 14:15, 21. Okt. 2014 (CEST)
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Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden.
: Beim Erwerb in der Dauer von 2 Semestern (eine Wahlperiode im Sinne eines Jahres) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''75 Stunden pro Monat'''.
Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden.
: Beim Erwerb in der minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''112,5 Stunden pro Monat'''.
: Beim Erwerb in der maximaler Dauer von (8 Semestern und einer sich ergebenden gesamten Studiendauer) 11 Semestern ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von '''40,9 Stunden pro Monat'''.

Aktuelle Version vom 20. September 2018, 22:16 Uhr

StuKo!?![Bearbeiten]

möge der unterschied zwischen SächsHSG (Stand des Artikels) zu SächsHSFG herausgerarbeitet werden!

--Paul 14:15, 21. Okt. 2014 (CEST)

Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden.

Beim Erwerb in der Dauer von 2 Semestern (eine Wahlperiode im Sinne eines Jahres) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von 75 Stunden pro Monat.

Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden.

Beim Erwerb in der minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von 112,5 Stunden pro Monat.
Beim Erwerb in der maximaler Dauer von (8 Semestern und einer sich ergebenden gesamten Studiendauer) 11 Semestern ergibt sich ein durchschnittlicher mindestens zu leistender Aufwand von 40,9 Stunden pro Monat.