BAföG-Beratung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kriterien Formblatt 5 ==
Nach dem 3. Semester, spätestens im 4. Semester muss ein Leistungsnachweis zur Weiterförderung abgegeben werden. Dieser Leistungsnachweis kommt derzeit in Form des Formblatt 5 des BAföG. Dieses stellt die Hochschule selbst aus. An der HTW Dresden legt aktuell jede Fakultät die Kriterien selbst fest. Dies ist teilweise sehr unterschiedlich und eine Ungleichbehandlung der Studierenden der unterschiedlichen Fakultäten. Nun soll es im Sinne der Studierenden einheitliche Kriterien geben. Zur Sammlung dieser Ideen dient aktuell die [[Diskussion:BAföG-Beratung | Diskussion]].

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2017, 17:50 Uhr

Beginn Anspruch[Bearbeiten]

erstes Semester[Bearbeiten]

Bei Studentinnen und Studenten, die ihr Studium zum Beginn des Wintersemesters aufnehmen, beginnt der Anspruch auf Förderung gemäß BAföG erst ab Oktober. Das Wintersemester beginnt zwar im September, jedoch beginnen Veranstaltungen die relevanten Veranstaltungen erst im Oktober.


Kriterien Formblatt 5[Bearbeiten]

Nach dem 3. Semester, spätestens im 4. Semester muss ein Leistungsnachweis zur Weiterförderung abgegeben werden. Dieser Leistungsnachweis kommt derzeit in Form des Formblatt 5 des BAföG. Dieses stellt die Hochschule selbst aus. An der HTW Dresden legt aktuell jede Fakultät die Kriterien selbst fest. Dies ist teilweise sehr unterschiedlich und eine Ungleichbehandlung der Studierenden der unterschiedlichen Fakultäten. Nun soll es im Sinne der Studierenden einheitliche Kriterien geben. Zur Sammlung dieser Ideen dient aktuell die Diskussion.