Umgangsrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. Dezember 2015, 19:17 Uhr
Die Umgangsrichtlinie ist ein unverbindliche Sammlung von Werten, womöglich auch mit Erklärungen, die zum Umgang miteinander im StuRa konsensfähig, mindestens mehrheitsfähig, sein sollten. Sie soll aber auch bei Betrachtung von besonderen Umständen Einzelfällen gerecht werden.
Zweck[Bearbeiten]
Gegenstand soll die Bereitstellung von Erwartungshaltungen zu üblichen oder besonderen Belangen sein. Ein jeder Mensch, der im StuRa ist, soll so für sich als Individuum die Möglichkeit habe zu erfahren was für das Kollektiv wünschenswert ist. Das fehlerbehaftete Handeln von Unerfahrene, ohne dass es deren Absicht gewesen wäre, kann so vermieden werden. Auch Unsicherheit Neuer kann so gemildert werden.
Verfahren[Bearbeiten]
Alle dürfen Inhalte eintragen und als Richtlinie festlegen. Die Punkte der Richtlinie sind als anspruchsvolle Wünsche. Dogmen soll es nicht geben, Kontinuität ist denn erwünscht. (Das ist wohl schon ein Punkt der Richtlinie. :-D ) Im Falle von Dissens ist eine Diskussion in geeigneter Form zu finden. Ferner möge ein Verfahren für höchstmögliche Akzeptanz die Debatte beenden. Maßgebliche Gründe können Teil der Erklärung werden. Auch Praxisbeispiele können erklärend verwendet werden. Personen können sich benennen, im Beispiel oder für das Initiieren des Punktes.
einzelne Punkte zum Umgang miteinander im StuRa[Bearbeiten]
Wie wollen wir miteinander umgehen?[Bearbeiten]
Weitergabe von personenbezogenen Daten[Bearbeiten]
- bitte betreffende Personen vorher fragen
Siehe auch[Bearbeiten]
- Positionen
- Forderungskatalog
- Ergebnisse des Kongresses nachhaltige Hochschule