StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundlage ==
== Grundlage ==
* [[Wahlordnung]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen

Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 19:17 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.

  1. Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
  2. Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.

Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.




Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]

Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.

Grundlage[Bearbeiten]

Aufgaben[Bearbeiten]

Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen.

Zusammensetzung[Bearbeiten]

Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.

Weblinks[Bearbeiten]