StuRa:Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:01 Uhr
einzelne Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
weitere Ordnungen in der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Ordnungen des StuRa[Bearbeiten]
Ordnungen der einzelnen Fachschaften[Bearbeiten]
Es kann auch Ordnungen einer Fachschaft geben. Ein FSR kann für seinen Zuständigkeitsbereich, die Fachschaft, Ordnungen erlassen.
Praktisch sind auch die Ordnungen der einzelnen FSRä eine Ordnung der jeweiligen Fachschaft.
- Im Übrigen ist das beim Zusammenhang zwischen StuRa und Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft anders. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft gelten für die gesamte Studentinnen- und Studentenschaft, also auch für die Fachschaften mit ihren Fachschaftsräten. Um weitere Details für den StuRa festzulegen, die für andere innerhalb der Studentinnen- und Studentenschaft nicht gelten müssen, gibt sich der StuRa weitere Ordnungen für sich selbst. Ein Fachschaftsrat muss nicht darauf achten solche eine Abgrenzung vorzunehmen, denn es gibt keine weitere Teile, die ein Teil sein könnten und das Recht haben das für sich selbst zu regeln. (Dabei wir vorausgesetzt, dass der Fachschaftsrat sich nicht noch besondere Konstrukte schafft.)
anderer sächsischer Studentinnen- und Studentenschaften[Bearbeiten]
Siehe Übersicht der Ordnungen