Studentisches Jahresticket: Unterschied zwischen den Versionen

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= SeTicket im VVO =
Das [[Semesterticket]] ist der Fahrausweis für die [[Studentinnen und Studenten]] unserer [[HTW Dresden]]. Das [[Semesterticket]] ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Daher ist auch der [[StuRa]] Vertragspartner und beschließt, als das [[zentrale Ebene | zentrales]] [[Organ]], ob das [[Semesterticket]] weitergeführt wird. Der Preis für das [[Semesterticket]] wird als [[Semesterbeitrag]] eingezogen.
* 2-Jahresvertrag WS 2009/10 - SS 2012
* Beitrag: 105,60 Euro


= SeTicket für SPNV in Sachsen (ohne VVO) mit der DB AG =
== [[Fahrausweis]] ==
* 04.12.2009 - Gespräch zwischen HTW und TU StuRa mit der DB Regio vertr. durch Herrn Ignatzek und Herrn Hübner
Als [[Fahrausweis]] dient der [[Studentinnen- und Studentenausweis]].
:* Vorschlag der DB zu einem SPNV SeTicket mit der DB für Restsachsen
::* Voraussetzung ist Umfrage unter den Studis als Kalkulationsgrundlage:
:::* DB kümmert sich um die Erstellung der Fragen; lt. Herrn Ignatzek bis zur Woche 01/2010
:::* StuRä werden Umfrage bewerben und durchführen
::* Zeitplan für die Einführung zum WS 2010/11:
:::* StuRä muss dazu bis spätestens Mitte Juni die Beitragszahlen an die entsprechenden Hochschulstellen gemeldet haben
:::* DB braucht mind. 6 - 7 Wochen um Tarif genehmigen zu lassen
:::* um eine große Beteiligung zu erzielen sollten die Umfragen nich während der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden
== Zeitplanung ==
* allerspätestens bis ende Februar muss die Auswertung der Umfrage erfolgen
* Verhandlungen über Preis müssen bis Mitte März erfolgreich sein damit DB Tarif beantragen kann (& Wochen beantragungsfrist)
* TUD Imma-Amt braucht Daten bis spätestens 31.05. (eher bis Mitte Mai)


== Umfrage ==
=== Geldforderungen aufgrund von Nichtvorzeigen(können) ===
* sind laut Kammergericht Berlin nicht zulässig
* [http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2010.htm Entscheidung des Kammergerichts]
** Leitsatz: Der Inhaber einer Monatskarte für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, der die Karte entgegen den Beförderungsbedingungen nicht bei sich führt, erfüllt jedenfalls dann nicht den Tat-bestand des § 265a StGB, wenn es sich um eine personengebundene, nicht übertragbare Karte handelt.
* [http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/01/die-verlorene-monatskarte-oder-fahren-ohne-mitfuehren-der-monatskarte/ Jurion Strafrecht blog]
* [http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/01/22/zum-schwarzfahrer-gestempelt/ lawblog: Zum Schwarzfahrer gestempelt]


* Zeitraum: 25.01. - 07.02. Erinnerung am 01.02.
== Tickets ==


=== Anschreiben ===
=== Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe ===
; Vertragspartner: [[DVB]].


=== Werbung ===
Wenn es ein [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes ''Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe''. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum [[#Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe | Ticket für den Verbundraum]] des [[VVO]] einbezogen werden.
==== Plakate ====
* A0 1500 - 200 und A3 max 100
* Logos StuRä TU + HTW sowie DB
:* Logo kommt von der DB und das Plakat soll dann nochmal an Bahn zur Genehmigung gesendet werden
* Umfrage zur Einführung eines sachsenweiten Semestertickets
* www.ticket-sachsen.de
* Plakate drucken + Angebote


==== Homepage ====
=== Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe ===
:*Domain kaufen (www.ticket-sachsen.de + www.semesterticket-sachsen.de ca. 12€/Jahr)
; Verhandlungspartner: [[VVO]] (inklusive [[DVB]])
:*Anleitung Zugang Emailpostfach (TU + HTW)


==== Studentenpresse ====
==== Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2009 ====
* CAZ Ausgabe:25.01.
; Abschluss: 2009-XX-XX
* Adrem Ausgabe:27.01. informieren (Artikel und evtl. Plakat abdrucken)
; Unterzeichnung: 2009-XX-XX [[Benutzer:Denny|Denny]]<!-- Da bin ich mir nicht sicher. -- [[Benutzer:PaulRiegel]] --> (als [[Sprecher]])


==== Durchführung ====
* Zeitraum: [[WiSe]] 2009/2010 - [[SoSe]] 2012 (Laufzeit 2 Jahre)
* Monitore des StuWe
* Preis: 105,60 Euro
* Kanzlerin informieren
* Plakate und Powerpointpräsi: mit Logo (StuRa TU und HTW, DB), Zeitraum und Domain gestalten


* Verhandlungen aus unserem [[StuRa]] führten:
** [[Benutzer:Denny|Denny]]
** [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]]


* Monitore von StuWe (alle Dresden, was brauchen ?)
==== Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2011 ====
* Info auf Homepage von stuRa, HTW (Frau Heider)
* Display Monitor (Z-Gebäude)


* Anträge beim Straßen- u. Tiefbauamt für Park stellen wenn Aushang auf Straßen und Platz
==== Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation ====
* Plakate aufhängen
* Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
:'''Problem''':Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
*Verfahrenweise TU Dresden:
:*Normalerweise bekommen die berechtigten Studenten bei Vorlage ihres Personalausweises in einem Servicepunkt der DVB einen Vermerk, der zur Benutzung der Bergbahnen berechtigt. Da aber an der HTW  eine Plastikkarte als Studentenausweis eingesetzt wird, ist das Aufbringen dieses handschriftlichen Vermerks nicht möglich.
:*Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter


== Förderung und Zuschüsse ==
=== Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen ===
* eine Förderung des Tickets entspr. § 45a PBefG ist nicht möglich da dieses Gesetz für die Bahn keine Anwendung findet
; zuständige Stelle: [[DB Regio]] in Sachsen
* prüfen ob Sächsischer Städte- und Gemeindetag etwas zuschießt oder in anderer Form den Semesterbeitrag subventioniert (Bsp. Zwickau)
 
*
==== Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen ====
 
==== Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 ====
; Abschluss: 2010-XX-XX
; Unterzeichnung: 2009-XX-XX [[DRoy]] (als [[Sprecher]])
 
* Zeitraum: [[WiSe]] 2010/2011 - [[SoSe]] 2013 (Laufzeit 3 Jahre)
* Preis: 33,90 Euro
* Er beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bis 2011-0X-XX
*: Dieses wurde auf Grund der Befragung zum sachsenweiten Semesterticket 2011 nicht genutzt.
 
* Verhandlungen aus unserem [[StuRa]] führten:
** [[Benutzer:Denny|Denny]]
** [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]]
 
===== Erläuterungen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 =====
§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen].
 
§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte
: Erklärung [[DB Regio]] (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preisen für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie [http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtbundeseigene_Eisenbahn NE-Bahnen] sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.
 
===== geänderte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 =====
§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden
: Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.
 
§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011
: Begründung: [[StuRa TU Dresden]] muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.
===== entfernte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010 =====
§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.
: Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.
 
Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.
: Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das [[SPNV]]-Semesterticket zu erwerben.
 
== Verwaltung ==
 
=== innerhalb vom StuRa ===
Wenn es um die Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung, Rückerstattung bzw. Nachkauf geht, sind [[Angestellte]] im [[Büro]] die Ansprechstelle.
 
=== Gegebenheiten beim [[StudSek]] ===
 
* Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
** Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal<!-- Direktstudium -->, [[IB]]<!-- im Studienablauf regulär vorgesehenes Semester im Ausland -->, [[Fernstudium]]) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
** Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.
 
=== Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt) ===
 
* Das [[StudSek | Studentensekretariat (StudSek)]] überweist entsprechend der vereinbarten Modalitäten  mit den Verkehrsunternehmen (VU) die eingenommenen [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Semesterticket | Beiträge der beiden Semesterticket]]s, für das [[VVO]]-Ticket an die [[DVB | DVB AG]] und für das [[SPNV]] Ticket in Sachsen an die [[DB Regio AG]].
* Nach erfolgter Überweisung teilt das [[StudSek]] dem [[StuRa]] die Höhe der an die VU überwiesenen Ticketbeiträge aufgeschlüsselt nach den VU mit. Des weiteren wird dem [[StuRa]] die Anzahl der zurückgemeldeten Studentinnen und Studenten sowie der Anteil der Studentinnen und Studenten im Urlaubssemester mitgeteilt.
* '''Urlaubssemester'''
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des [[Urlaubssemester]]s vor Ende des [[Rückmeldung#Zeitraum | Rückmeldezeitraum]]es'' wird auf die Zahlung der [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Semesterticket | Beiträge für das Semesterticket]] verzichtet. Ein gesonderter Antrag der Studentin oder des Studenten auf Befreiung vom Semesterticket ist nicht erforderlich, da diese Studentinnen und Studenten gemäß der [[BO | Beitragsordnung der Studentenschaft]] befreit sind. Wünscht eine Studentin oder ein Student während des Urlaubssemesters trotzdem das Semesterticket so ist der Antrag auf Nachkauf beim [[StuRa]] möglichst vor der Rückmeldung zu stellen damit der Beitrag für das [[Semesterticket]] gleich mit der [[Rückmeldung]] eingezogen werden kann.
*: ''Bei Beantragung und Genehmigung des [[Urlaubssemester]]s nach dem Ende des [[Rückmeldung#Zeitraum | Rückmeldezeitraum]]es'' bzw. nach bereits erfolgter [[Rückmeldung]] muss die Studentin oder der Student einen [[Antrag zum Semesterticket | Antrag auf Rückerstattung vom Beitrag für das Semesterticket]] beim [[StuRa]] stellen.
 
=== Befreiung und Rückerstattung ===
 
==== Antragsbearbeitung ====
 
===== Nachweise nach Erstattungsgründen =====
* Exmatrikulation
*:Exmatrikulationsbescheinigung
*:Laufzettel mit Unterschrift(en) von Professoren der Fakultät
 
*Abschlussarbeit bereits eingereicht - Falls einE StudentIn die Abschlussarbeit bereits erstellt hat und nur noch auf die Bewertung und Verteidigung wartet, kann diese<R sich auch vom Ticket befreien bzw. es Rückerstatten lassen wenn er/sie bereits einen Arbeitsvertrag außerhalb des VVO nachweisen kann.
 
*Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!
 
==== Abrechnung mit der DVB AG ====
 
Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten:
 
: [[SoSe]]:
:: 01.05. 90% überweisen
:: 01.06. Rest überweisen
:: 01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
: [[WiSe]]:
:: 01.11. 90% überweisen
:: 01.12. Rest überweisen
:: 15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
:: 01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
 
{| class="wikitable"
|-
|+ Kontoverbindung
|-
|Bankinstitut:    ||    Dresdner Bank
|-
|BLZ:            ||    850 800 00
|-
|Konto-Nr.:      ||    046 013 00 00
|-
|Stichwort:      ||    studentisches Jahresticket
|-
|}
 
; Kontakt
: Frau I. Leuschke
: leuschkei@dvbag.de
: 0351-8571107
 
==== Sonderfälle ====
 
== Verhandlung ==
 
; Siehe auch:
* [[Verhandlung mit dem VVO]]
* [[Verhandlung mit der DB Regio]]
 
=== Vertretung zur Verhandlung ===
Für die Verhandlung von den einzelnen [[#Tickets]] braucht es eine legitimierte Vertretung des [[StuRa]]. Dazu wird üblicher Weise vom [[StuRa]] eine Art Delegation gewählt. Kraft ihrer Wesens können das anderenfalls (notfalls) auch die [[Sprecherinnen und Sprecher]] verhandeln.
 
Selbstverständlich sollte der ohnehin damit befassten [[Bereich Semesterticket]] das aktiv einbezogen werden. Das gilt nachgelagert auch für viele weitere Stelle, wie das [[Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation]], [[Referat Finanzen]] und das [[Referat Hochschulpolitik]]. Selbst für Belange der [[StuRä Dresdens]], die [[KSS]] und den [[fzs]] stellt die Verhandlung und das Ergebnis zum [[{{PAGENAME}}|Semesterticket]] eine wichtiges Thema dar.
 
Im Übrigen dient das [[{{PAGENAME}}|Semesterticket]] immer als guter "Aufhänger" für das hochschulpolitische Zusammenkommen der [[StuRä Dresdens]].
 
== Entwicklung Semestertickets in Sachsen ==
 
=== Leipzig ===
In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt.
 
==== Uni Leipzig ====
Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011).
* 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional)
* 49% Sozialticket – [[MDV]] für 101 Euro
* Beteiligung 29%
 
==== HTWK Leipzig ====
* 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag [[MDV]]-Sozialticket für 101 Euro (2011)
* Mai 2011
 
=== Chemnitz ===
Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro.
 
=== Freiberg ===
Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen [[VMS]] und [[VVO]], gehört aber ausschließlich zum [[VMS]].
 
2010 wurde vom [[StuRa TU BA Freiberg]] dem Semesterticketbeauftragten die Aufnahme von Gesprächen mit der [[DB]] untersagt. Ziel dieser Gespräche war es eine Preisbildung vorzunehmen um eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage zu haben.
 
== FAQ ==
 
=== Kann ich das Geld für das Ticket sparen? ===
 
Eher Nein! Es handelt sich um ein solidarisch finanziertes Ticket. Und wenn du kurz nachrechnest wieviel du im Vergleich zu einer Monatskarte sparst, willst du das auch nicht mehr.
 
Ausnahmen sind:
* Wenn du dich nachweislich nicht im Bereich des Landes Sachsen aufhälst um z.B. Zeit in einem Praktikumssemester oder für eine Abschlussarbeit andernorts zu verbringen.
* Sobald du keine Studentin mehr bist, kannst du unter Nachweis der Exmatrikulation anteilig den Restbetrag zurückfordern. Näheres hierzu beim Studentenwerk.
* Auf Antrag kann in Fällen besonderen sozialer Härte auf den Anteil für das Semesterticket verzichtet werden, siehe [[Semesterbeitrag]].
 
=== Kann ich als Gasthörerin/Absolventin ein solches Ticket haben? ===
 
Nein! Das studentische Jahresticket nimmt nur in Anspruch, wer auch an einer der (im Vertrag integrierten) Dresdner Hochschulen immatrikuliert ist. Somit sind Gasthörerin sowie Alumnis ausgeschlossen.
 
=== Darf ich nach meinem Abschluss weiterhin mit dem Ticket fahren? ===
 
Nein! Das studentische Jahresticket gilt ausschließlich für immatrikulierte Studentinnen. Wer vorgibt über die Exmatrikulation hinaus weiterhin Studentin zu sein, um sich Vorteile zu verschaffen oder andere (hier z.B. die Verkehrsbetriebe) zu schädigen, macht sich strafbar.
 
== Siehe auch ==
* [[Verhandlung mit dem VVO]]
* [[Verhandlung mit der DB Regio]]
* [[Semesterbeitrag]]
 
[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 10. September 2015, 12:36 Uhr

Das Semesterticket ist der Fahrausweis für die Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden. Das Semesterticket ist eine freiwillig vereinbarte Leistung von und für die Studentinnen- und Studentenschaft. Daher ist auch der StuRa Vertragspartner und beschließt, als das zentrales Organ, ob das Semesterticket weitergeführt wird. Der Preis für das Semesterticket wird als Semesterbeitrag eingezogen.

Fahrausweis[Bearbeiten]

Als Fahrausweis dient der Studentinnen- und Studentenausweis.

Geldforderungen aufgrund von Nichtvorzeigen(können)[Bearbeiten]

  • sind laut Kammergericht Berlin nicht zulässig
  • Entscheidung des Kammergerichts
    • Leitsatz: Der Inhaber einer Monatskarte für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, der die Karte entgegen den Beförderungsbedingungen nicht bei sich führt, erfüllt jedenfalls dann nicht den Tat-bestand des § 265a StGB, wenn es sich um eine personengebundene, nicht übertragbare Karte handelt.
  • Jurion Strafrecht blog
  • lawblog: Zum Schwarzfahrer gestempelt

Tickets[Bearbeiten]

Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe[Bearbeiten]

Vertragspartner
DVB.

Wenn es ein Ticket für den Verbundraum des VVO gibt, braucht es eigentlich nicht wirklich ein eigenes Ticket für die Tarifzone der Dresdner Verkehrsbetriebe. Details, etwa besondere Nutzung wie Fahrradmitnahme oder Bergbahnen, sollten dann aber im Rahmen der Verhandlungen zum Ticket für den Verbundraum des VVO einbezogen werden.

Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe[Bearbeiten]

Verhandlungspartner
VVO (inklusive DVB)

Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2009[Bearbeiten]

Abschluss
2009-XX-XX
Unterzeichnung
2009-XX-XX Denny (als Sprecher)
  • Zeitraum: WiSe 2009/2010 - SoSe 2012 (Laufzeit 2 Jahre)
  • Preis: 105,60 Euro

Vertrag zum Ticket für den Verbundraum des Verkehrsverbund Oberelbe 2011[Bearbeiten]

Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation[Bearbeiten]

  • Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
Problem:Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
  • Verfahrenweise TU Dresden:
  • Normalerweise bekommen die berechtigten Studenten bei Vorlage ihres Personalausweises in einem Servicepunkt der DVB einen Vermerk, der zur Benutzung der Bergbahnen berechtigt. Da aber an der HTW eine Plastikkarte als Studentenausweis eingesetzt wird, ist das Aufbringen dieses handschriftlichen Vermerks nicht möglich.
  • Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter

Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen[Bearbeiten]

zuständige Stelle
DB Regio in Sachsen

Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen[Bearbeiten]

Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]

Abschluss
2010-XX-XX
Unterzeichnung
2009-XX-XX DRoy (als Sprecher)
  • Zeitraum: WiSe 2010/2011 - SoSe 2013 (Laufzeit 3 Jahre)
  • Preis: 33,90 Euro
  • Er beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht bis 2011-0X-XX
    Dieses wurde auf Grund der Befragung zum sachsenweiten Semesterticket 2011 nicht genutzt.
Erläuterungen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]

§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung

Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der NE-Bahnen.

§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte

Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der NE-Bahnen Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preisen für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie NE-Bahnen sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.
geänderte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]

§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden

Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.

§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011

Begründung: StuRa TU Dresden muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.
entfernte Passagen zum Vertrag zum Ticket für den Schienenpersonennahverkehr Sachsen 2010[Bearbeiten]

§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.

Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.

Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.

Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das SPNV-Semesterticket zu erwerben.

Verwaltung[Bearbeiten]

innerhalb vom StuRa[Bearbeiten]

Wenn es um die Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung, Rückerstattung bzw. Nachkauf geht, sind Angestellte im Büro die Ansprechstelle.

Gegebenheiten beim StudSek[Bearbeiten]

  • Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
    • Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal, IB, Fernstudium) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
    • Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.

Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)[Bearbeiten]

Befreiung und Rückerstattung[Bearbeiten]

Antragsbearbeitung[Bearbeiten]

Nachweise nach Erstattungsgründen[Bearbeiten]
  • Exmatrikulation
    Exmatrikulationsbescheinigung
    Laufzettel mit Unterschrift(en) von Professoren der Fakultät
  • Abschlussarbeit bereits eingereicht - Falls einE StudentIn die Abschlussarbeit bereits erstellt hat und nur noch auf die Bewertung und Verteidigung wartet, kann diese<R sich auch vom Ticket befreien bzw. es Rückerstatten lassen wenn er/sie bereits einen Arbeitsvertrag außerhalb des VVO nachweisen kann.
  • Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!

Abrechnung mit der DVB AG[Bearbeiten]

Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten:

SoSe:
01.05. 90% überweisen
01.06. Rest überweisen
01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
WiSe:
01.11. 90% überweisen
01.12. Rest überweisen
15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
Kontoverbindung
Bankinstitut: Dresdner Bank
BLZ: 850 800 00
Konto-Nr.: 046 013 00 00
Stichwort: studentisches Jahresticket
Kontakt
Frau I. Leuschke
leuschkei@dvbag.de
0351-8571107

Sonderfälle[Bearbeiten]

Verhandlung[Bearbeiten]

Siehe auch

Vertretung zur Verhandlung[Bearbeiten]

Für die Verhandlung von den einzelnen #Tickets braucht es eine legitimierte Vertretung des StuRa. Dazu wird üblicher Weise vom StuRa eine Art Delegation gewählt. Kraft ihrer Wesens können das anderenfalls (notfalls) auch die Sprecherinnen und Sprecher verhandeln.

Selbstverständlich sollte der ohnehin damit befassten Bereich Semesterticket das aktiv einbezogen werden. Das gilt nachgelagert auch für viele weitere Stelle, wie das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation, Referat Finanzen und das Referat Hochschulpolitik. Selbst für Belange der StuRä Dresdens, die KSS und den fzs stellt die Verhandlung und das Ergebnis zum Semesterticket eine wichtiges Thema dar.

Im Übrigen dient das Semesterticket immer als guter "Aufhänger" für das hochschulpolitische Zusammenkommen der StuRä Dresdens.

Entwicklung Semestertickets in Sachsen[Bearbeiten]

Leipzig[Bearbeiten]

In Leipzig ist das Studentenwerk (StuWe) Vertragspartner für die Verkehrsunternehmen und ein Mobilitätsausschuss handelt das Ticket aus. Da das StuWe Vertragspartner ist die Einflussnahme der Studierenden auf die Ticketverhandlungen geringer als in Dresden bzw. Chemnitz. In den vergangenen Jahren wurde versucht dies von Seiten der Studierendenschaften zu ändern. Dieser Vorstoß wurde von den Verkehrsunternehmen mit Hinweis auf mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten und –ausfälle abgelehnt.

Uni Leipzig[Bearbeiten]

Abstimmung zum Semesterticket (Januar 2011).

  • 51% Sockelmodell - Tarifzone Leipzig für 32 Euro (alle) + 86 Euro (optional)
  • 49% Sozialticket – MDV für 101 Euro
  • Beteiligung 29%

HTWK Leipzig[Bearbeiten]

  • 2008 bis 2012: 4-Jahresvertrag MDV-Sozialticket für 101 Euro (2011)
  • Mai 2011

Chemnitz[Bearbeiten]

Einführung sachsenweites Semesterticket ab WiSe 2010/11 für 35 Euro.

Freiberg[Bearbeiten]

Freiberg liegt im Grenzgebiet zwischen VMS und VVO, gehört aber ausschließlich zum VMS.

2010 wurde vom StuRa TU BA Freiberg dem Semesterticketbeauftragten die Aufnahme von Gesprächen mit der DB untersagt. Ziel dieser Gespräche war es eine Preisbildung vorzunehmen um eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage zu haben.

FAQ[Bearbeiten]

Kann ich das Geld für das Ticket sparen?[Bearbeiten]

Eher Nein! Es handelt sich um ein solidarisch finanziertes Ticket. Und wenn du kurz nachrechnest wieviel du im Vergleich zu einer Monatskarte sparst, willst du das auch nicht mehr.

Ausnahmen sind:

  • Wenn du dich nachweislich nicht im Bereich des Landes Sachsen aufhälst um z.B. Zeit in einem Praktikumssemester oder für eine Abschlussarbeit andernorts zu verbringen.
  • Sobald du keine Studentin mehr bist, kannst du unter Nachweis der Exmatrikulation anteilig den Restbetrag zurückfordern. Näheres hierzu beim Studentenwerk.
  • Auf Antrag kann in Fällen besonderen sozialer Härte auf den Anteil für das Semesterticket verzichtet werden, siehe Semesterbeitrag.

Kann ich als Gasthörerin/Absolventin ein solches Ticket haben?[Bearbeiten]

Nein! Das studentische Jahresticket nimmt nur in Anspruch, wer auch an einer der (im Vertrag integrierten) Dresdner Hochschulen immatrikuliert ist. Somit sind Gasthörerin sowie Alumnis ausgeschlossen.

Darf ich nach meinem Abschluss weiterhin mit dem Ticket fahren?[Bearbeiten]

Nein! Das studentische Jahresticket gilt ausschließlich für immatrikulierte Studentinnen. Wer vorgibt über die Exmatrikulation hinaus weiterhin Studentin zu sein, um sich Vorteile zu verschaffen oder andere (hier z.B. die Verkehrsbetriebe) zu schädigen, macht sich strafbar.

Siehe auch[Bearbeiten]