Diskussion:Finanzordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung) |
(Ersatz A-Zeichnungsberechtigung) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
* Es ist sicherzustellen, dass jedes Organ, das Mittel aus den Beiträgen erhält, eine Verantwortliche Person für Finanzen hat. Dadurch wird sichergestellt, dass es eine haftbare Person gibt. Änderungen sind dem Referat Finanten des StuRa bekannt zu geben, dass dieses Bescheid weiß. | * Es ist sicherzustellen, dass jedes Organ, das Mittel aus den Beiträgen erhält, eine Verantwortliche Person für Finanzen hat. Dadurch wird sichergestellt, dass es eine haftbare Person gibt. Änderungen sind dem Referat Finanten des StuRa bekannt zu geben, dass dieses Bescheid weiß. | ||
*: Mögliche Formulierung: ''Die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft wählen mindestens eine verantwortlichen Person für die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes.'' | *: Mögliche Formulierung: ''Die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft wählen mindestens eine verantwortlichen Person für die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes.'' | ||
== Ersatz A-Zeichnungsberechtigung == | |||
Notwendig, für denn Fall, dass die amtstragende Person verhindert ist, da der StuRa sonst nicht handlungsfähig wäre! | |||
Wer soll dies machen? Bereichsleitung Ausgaben oder Einnahmen, evtl. die Sprecher? |
Aktuelle Version vom 27. Mai 2011, 19:37 Uhr
Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung[Bearbeiten]
- Es ist sicherzustellen, dass jedes Organ, das Mittel aus den Beiträgen erhält, eine Verantwortliche Person für Finanzen hat. Dadurch wird sichergestellt, dass es eine haftbare Person gibt. Änderungen sind dem Referat Finanten des StuRa bekannt zu geben, dass dieses Bescheid weiß.
- Mögliche Formulierung: Die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft wählen mindestens eine verantwortlichen Person für die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes.
Ersatz A-Zeichnungsberechtigung[Bearbeiten]
Notwendig, für denn Fall, dass die amtstragende Person verhindert ist, da der StuRa sonst nicht handlungsfähig wäre! Wer soll dies machen? Bereichsleitung Ausgaben oder Einnahmen, evtl. die Sprecher?