Abrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Dezember 2020, 00:47 Uhr
Verbrauchsgüter[Bearbeiten]
Üblicher Weise erfolgt die Abrechnung mit Rechnung (Kassenbeleg) bei den Angestellten und führen meist zur Auszahlung von Bargeld.
Sollte keine persönliche Abrechnung vorgenommen werden können, so kann die Rechnung (Kassenbeleg) mit einem angefügten Zettel ins Fach vom Referat Finanzen gelegt werden. Vermerkt auf dem angefügten Zettel:
- Wurde bezahlt von ... .
- Bitte
- bar am Datum um Uhrzeit
- per Überweisung
- zurückerstatten.