StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Wahlrecht (CRE128)) |
K (JohannBoxberger verschob die Seite Wahlausschuss nach StuRa:Wahlausschuss) |
||
(13 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Begriffserklärung}} | |||
[[StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung ]] | |||
Es gibt mehrere [[Wahlausschüsse]] an der Hochschule. | |||
# Für die Wahlen der [[Organe der Hochschule]] gibt es den [[Wahlausschuss HTW Dresden | Wahlausschuss der Hochschule]]. | |||
# Für die Wahlen der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] gibt es "unseren" Wahlausschuss. | |||
Dieser Artikel handelt vom [[#Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft | Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft]]. | |||
---- | |||
= Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft = | |||
Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die [[Wahlen#Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | studentischen Wahlen]]. | |||
== Grundlage == | |||
* [[Wahlordnung]] | |||
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]] | |||
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen | |||
== Aufgaben == | |||
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen. | Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der [[Wahlordnung]] zu erfüllen. | ||
== Zusammensetzung == | |||
Er besteht aus bis zu vier [[Mitglied des Wahlausschusses | Mitglieder]]n und der [[Wahlleiterin]] oder dem [[Wahlleiter]]. | |||
== Weblinks == | |||
* podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)] | * podcast [http://chaosradio.ccc.de/cre128.html Wahlrecht (CRE128)] | ||
[[Kategorie:Organ]] | |||
[[Kategorie:Wahlen]] | |||
[[Kategorie:Studentinnen- und Studentenschaft]] |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 19:17 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.
Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.
Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.
Grundlage[Bearbeiten]
- Wahlordnung
- § 26 SächsHSG
- i.V.m. (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen
Aufgaben[Bearbeiten]
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen.
Zusammensetzung[Bearbeiten]
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.
Weblinks[Bearbeiten]
- podcast Wahlrecht (CRE128)