Prüfungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der [[Musterstudien- und -prüfungsordnung]], welche vom [[Senat]] beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im [[ | Die [[Prüfungsordnung]], kurz [[PO]], legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der [[Musterstudien- und -prüfungsordnung]], welche vom [[Senat]] beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im [[Dezernat Studienangelegenheiten | Dezernat Studienangelegenheiten]] einsehbar sein. | ||
= siehe auch = | |||
* [http://www.htw-dresden.de/startseite/studium/studierende/ordnungen-satzungen/pruefungsordnungen.html Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge] | |||
* [[Studien- und Prüfungsordnungen]] | |||
* [[Prüfungsausschüsse]] | |||
* [[Freischuss]] | |||
* [[Studieren mit Behinderung]] | |||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||
[[Kategorie:Prüfungen]] | [[Kategorie:Prüfungen]] |
Aktuelle Version vom 20. Mai 2012, 08:30 Uhr
Die Prüfungsordnung, kurz PO, legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den Prüfungsausschuss. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom Senat beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im Dezernat Studienangelegenheiten einsehbar sein.