Sächsische Aufbaubank: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) vom 19.06.2003 unterstützt die SAB als Anstalt des öffentlichen Rechts den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. | Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) vom 19.06.2003 unterstützt die SAB als Anstalt des öffentlichen Rechts den Freistaat Sachsen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. | ||
In dessen Auftrag vergibt die Bank Fördermittel für die Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau-, Infrastruktur- und Städtebau- sowie für die Umwelt- und Landwirtschaftsförderung. Diese Aufgabe erfüllt sie im Wesentlichen mit den Finanzierungsinstrumenten Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften. | In dessen Auftrag vergibt die Bank Fördermittel für die Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau-, Infrastruktur- und Städtebau- sowie für die Umwelt- und Landwirtschaftsförderung. Diese Aufgabe erfüllt sie im Wesentlichen mit den Finanzierungsinstrumenten Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften. | ||
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Aktuelle Version vom 18. Juni 2010, 12:35 Uhr
Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) vom 19.06.2003 unterstützt die SAB als Anstalt des öffentlichen Rechts den Freistaat Sachsen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben.
In dessen Auftrag vergibt die Bank Fördermittel für die Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau-, Infrastruktur- und Städtebau- sowie für die Umwelt- und Landwirtschaftsförderung. Diese Aufgabe erfüllt sie im Wesentlichen mit den Finanzierungsinstrumenten Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften.