StuRa:Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...) | |||
* Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...) | |||
* Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit) | |||
* Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen | |||
* Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll) | |||
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=== bekannte Beispiele === | === bekannte Beispiele === | ||
* [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/index.html Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages] | * [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/index.html Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages] | ||
* [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags] | * [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags] | ||
=== andere [[Studentinnen- und Studentenschaften]] === | |||
* [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/22 Geschäftsordnung der] [[StuRa TU Dresden | Studentenschaft TU Dresden]] | |||
** [http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/23 Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung der] [[StuRa TU Dresden | Studentenschaft TU Dresden]] | |||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||
[[Kategorie:Begriff]] |
Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:53 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt eine Vielzahl von Geschäftsordnungen. Meist hat jedes Organ eine Eigene.
Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.
Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
- Kommunikation zwischen stud. Organen und stud. Vertretern
- z.B. Studentischer Hochschulrat siehe auch Grundordnung der StudentInnenschaft
- Wer ist wem Rechenschaft schuldig ?
- Rechtssicherheit bei Beschlussfassung über Beiträge
- die entsprechende Protokollierung
- Zuständigkeit
Versionen[Bearbeiten]
aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]
Geschäftsordnung des StuRa[Bearbeiten]
Die Geschäftsordnung des StuRa gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
- Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
- Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
- Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
- Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
- Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)