Wahlordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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: Es bestand die Absicht gleich einiges andere strukturelle Änderungen zur Zusammensetzung mit vorzunehmen, die nun möglich waren. (So war eingangs angedacht, dass nun 15 Mitglieder direkt gewählt werden und 16 Mitglieder von den [[FSR]]s zu deren Vertretung gewählt werden.) In der finalen Abstimmung des Entwurfes fehlte aber plötzlich die dafür notwendige Mehrheit. (Die Stimmberechtigten (die Vertretungen der [[FSR]]) wünschten, dass weiterhin ausschließlich Vertretung der [[FSR]] stimmberechtigt sind.) Eine nennenswerte Alternative (ordentliches Ersetzen des Teils Direktwahl), die abgestimmt hätte werden können, wurde nicht erarbeitet. | |||
: "Beherzte Menschen" schrieben nach dem Ablauf der Frist zur Ausschreibung der Wahlausschreibung gemäß der bisherigen Reglungen (auch des bestehenden Entwurfes) über ein Wochenende einen neuen Entwurf. Um die nicht mehr haltbaren Fristen "anzupassen", wurde eine verpflichtende [[Briefwahl]] für die [[Wahl zum Studentinnen- und Studentenrat]] eingeführt. Der ("plötzliche") Knackpunkt zur Anteiligen Direktwahl wurde so ersetzt, dass weiterhin ausschließlich die Vertretungen von [[FSR]]s stimmberechtigt sind. Wegen der Notwendigkeit zum Erlass einer Wahlordnung, um eine nachfolgende Legislatur wählen zu können, erschien der Entwurf nahezu alternativlos und ihm wurde im StuRa zugestimmt. | |||
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* [[website:stura/ordnungen/wo]] | |||
[[Kategorie:Ordnung]] | [[Kategorie:Ordnung]] | ||
[[Kategorie:Wahlen]] | [[Kategorie:Wahlen]] |
Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 17:59 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlordnungen an der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es die Wahlordnung der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlordnung.
Dieser Artikel handelt von der Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft.
Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft[Bearbeiten]
Grundlage[Bearbeiten]
Entstehung[Bearbeiten]
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes (SächsHG zu SächsHSG) musste sich 2009 die studentische Selbstverwaltung eine eigene Wahlordnung geben.
Die Erarbeitung - ferner die Verabschiedung - der ersten eigenständigen Wahlordnung war "schwierig".
- Es bestand die Absicht gleich einiges andere strukturelle Änderungen zur Zusammensetzung mit vorzunehmen, die nun möglich waren. (So war eingangs angedacht, dass nun 15 Mitglieder direkt gewählt werden und 16 Mitglieder von den FSRs zu deren Vertretung gewählt werden.) In der finalen Abstimmung des Entwurfes fehlte aber plötzlich die dafür notwendige Mehrheit. (Die Stimmberechtigten (die Vertretungen der FSR) wünschten, dass weiterhin ausschließlich Vertretung der FSR stimmberechtigt sind.) Eine nennenswerte Alternative (ordentliches Ersetzen des Teils Direktwahl), die abgestimmt hätte werden können, wurde nicht erarbeitet.
- "Beherzte Menschen" schrieben nach dem Ablauf der Frist zur Ausschreibung der Wahlausschreibung gemäß der bisherigen Reglungen (auch des bestehenden Entwurfes) über ein Wochenende einen neuen Entwurf. Um die nicht mehr haltbaren Fristen "anzupassen", wurde eine verpflichtende Briefwahl für die Wahl zum Studentinnen- und Studentenrat eingeführt. Der ("plötzliche") Knackpunkt zur Anteiligen Direktwahl wurde so ersetzt, dass weiterhin ausschließlich die Vertretungen von FSRs stimmberechtigt sind. Wegen der Notwendigkeit zum Erlass einer Wahlordnung, um eine nachfolgende Legislatur wählen zu können, erschien der Entwurf nahezu alternativlos und ihm wurde im StuRa zugestimmt.