Erweiterter Senat/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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K (Geschäftsordnung Erweiterter Senat wurde nach Erweiterter Senat/Geschäftsordnung verschoben) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 15. September 2011, 01:01 Uhr
Grundlage[Bearbeiten]
Versionen[Bearbeiten]
Entstehung[Bearbeiten]
Gemäß § 80 SächsHSG muss der Erweiterter Senat eine Geschäftsordnung haben. Darauf verwiesen mehrere Mitglieder aus der studentischen Vertretung bei der erstmaligen Konstituierung des Erweiterten Senates. Dies wurden vom Vorsitzenden, dem damaligen Rektor Hannes Neumann, dessen Nachfolge zu dieser Sitzung gewählt werden sollte, für die erste Sitzung als nicht notwendig erachtet.
Zur 2. Sitzung wurde eine Geschäftsordnung als Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt. Der Entwurf zur Geschäftsordnung des Erweiterten Senates wurde vom Rektorat erarbeitet. Dieses äußerte immer, dass nur die Geschäftsordnung des Senates auf den Erweiterten Senat angepasst werden soll. Ausschließlich seitens der studentischen Vertretung wurde kritisiert, dass die Ordnung nicht durch die Mitgliedergruppen, deren Vertretungen die stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Senates bilden, etwa in einer Kommission, erarbeitet werden konnte und sollte. Das Ergebnis der Anpassungen durch das Rektorat wurde bei der Prüfung des Entwurfes zur Geschäftsordnung des Erweiterten Senates klar. So wurde etwa die Beantragung einer geheimen Abstimmung durch ein Mitglied einfach gestrichen. Da dies der studentischen Vertretung auffiel und das kritisierte, stellte MartinKamke einen Änderungsantrag zum Entwurf. Dieser wurde gesamtheitlich durch die studentische Vertretung zugestimmt, aber fand trotzdem keine Mehrheit. Eher wurde seitens des Vorsitzenden Roland Stenzel der Vorwurf, der bewussten Verhinderung, der sonst immer von der studentischen Vertretung geforderten Transparenz, in den Raum gestellt.