Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom ...... 2010</p>
<p>Vom 06. Dezember 2011</p>


== Artikel 1 ==  
== Artikel 1 ==
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:  


=== zu § 6 ===


Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>


"§ 6 Geltungsbereiche"
=== zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“


=== zu § 7 ===
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:


Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.


"§ 7 Ausschluss"
2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.


=== zu § 8 ===
3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>


"§ 8 Befreiung"
Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:<br>
"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br>
Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br>
Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>
"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"<br>
=== zu § 9 ===
Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>
"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"
=== zu § 11 ===
Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:<br>
"(4) <sup>1</sup>Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. <sup>2</sup>Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen.
Diese Änderungsordnung ersetzt die Änderungsordnung vom 7. Juni 2011 und wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.<br>
 
 
Dresden, den .......


Dresden, den 06. Dezember 2011


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| Johannes Schneemann
| Elisa Löwe
| Paul Riegel
| Sören Sebischka-Klaus
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| Sprecher
| Sprecherin
| Sprecher
| Sprecher
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Die Änderung wurde am …………………………………………………… vom Rektorat genehmigt.




Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.
Dresden, den ……………………………………………………
 
Dresden, den ………………………………




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| Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
| Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
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| Rektor
| Rektor
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|}
|}


[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Haushalt]]
[[Kategorie:Finanzielles]]

Aktuelle Version vom 12. September 2013, 00:58 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 06. Dezember 2011

Artikel 1[Bearbeiten]

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:


zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung[Bearbeiten]

a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.

2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.

3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Artikel 2[Bearbeiten]

Diese Änderungsordnung ersetzt die Änderungsordnung vom 7. Juni 2011 und wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 06. Dezember 2011

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Elisa Löwe Sören Sebischka-Klaus
Sprecherin Sprecher


Die Änderung wurde am …………………………………………………… vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den ……………………………………………………


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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor