Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden<br /> | |||
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden <br> | - vertreten durch das Rektorat -<br /> | ||
- vertreten durch | Friedrich-List-Platz 1<br /> | ||
Friedrich-List-Platz 1 <br> | 01069 Dresden | ||
01069 Dresden | |||
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Studentinnenschaft der HTW Dresden<br /> | |||
- vertreten durch den Studentinnenrat -<br /> | |||
- vertreten durch | Friedrich-List-Platz 1<br /> | ||
Friedrich-List-Platz 1<br> | 01069 Dresden | ||
01069 Dresden | |||
(nachfolgend | (nachfolgend studentische Selbstverwaltung genannt) | ||
=== Präambel === | === Präambel === | ||
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Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden. | Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden. | ||
Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund | Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund. Damit soll die Kooperation der Partnerinnen verbessert werden. | ||
An unserer Hochschule ist nicht allein die Studentinnenschaft ständigen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen zwischen der HTW Dresden und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung dauerhaft festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen. | |||
== Allgemeine Grundsätze == | == Allgemeine Grundsätze == | ||
=== Leitlinien der Vereinbarung === | === Leitlinien der Vereinbarung === | ||
# Das Rektorat | |||
# Bei auftretenden Problemen zwischen den | # Das Rektorat ist sich entsprechend der Präambel bewusst, dass die studentische Selbstverwaltung nicht über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit zur Aufgabenbewältigung wie die Verwaltung der HTW Dresden verfügt. Begründet durch die Hauptaufgabe, dem Studium und dabei insbesondere dem Ablegen von Prüfungen, besteht eine eingeschränkte Verfügbarkeit der mitwirkenden Studierenden. Daher hat das Rektorat Verständnis für eine von der Verwaltung der HTW Dresden abweichende Aufgabenbewältigung und Arbeitsorganisation. | ||
# Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. | # Bei wichtigen Themen und auftretenden Problemen zwischen den Partnerinnen bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Behandlung und Lösung des Sachverhaltes. | ||
# Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Neu erzielte Einigungen werden in diese oder eine andere Vereinbarung aufgenommen. | |||
=== Koordination und Abstimmung === | === Koordination und Abstimmung === | ||
# Es sollten regelmäßig je Semester mindestens zwei Gespräche zwischen | |||
# Bei Veranstaltungen, insbesondere | # Es sollten regelmäßig je Semester mindestens zwei Gespräche zwischen dem Rektorat und dem Studentinnenrat (StuRa) stattfinden. | ||
# Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre "Studieninformationen" oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partnerinnen gegenseitig in die Planung und Durchführung ein. | |||
=== Informationsaustausch === | === Informationsaustausch === | ||
# | # Die Partnerinnen können sich eigenverantwortlich auf der jeweiligen Internetpräsenz der Partnerin über die zugänglichen Informationen und Dokumente erkundigen. Wegen der Vielzahl von Informationen teilen sich die Partnerinnen sämtliche Änderungen und Neuerungen per E-Mail mit, falls die Internetpräsenz keine automatisierte Verfolgung zulässt. Darüber hinaus nehmen sich die Partnerinnen gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf. | ||
# Der StuRa gibt seine Untergliederung in Referate als Zuständigkeit für bestimmte Themen und diesbezügliche Änderungen dem Rektorat bekannt. Das Rektorat informiert den StuRa über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Leitung und Verwaltung der HTW Dresden. | |||
# Über Neuerung und Änderungen zu Dokumenten und Prozessen, insbesondere zu Belangen der Studierenden, welche nicht mittels E-Mail-Verteiler oder über die Internetpräsenz verfügbar sind, setzten sich die Partnerinnen in Kenntnis. | |||
# Zur Verbesserung der Transparenz informieren sich die Partnerinnen gegenseitig frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen, insbesondere zu Belangen der Studierenden. | |||
=== Kooperation === | === Kooperation === | ||
== | Das Rektorat und der StuRa unterstützen sich bestmöglich bei Veranstaltungen, Anliegen und Ähnlichen. | ||
== Allgemeine Hochschulverwaltung == | |||
=== Bereitstellung von Räumen === | === Bereitstellung von Räumen === | ||
# | |||
# Der StuRa verteilt die Räume entsprechend den Bedürfnissen | # Der Studentinnenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523.<!--; Z521; S516/517; S533-->. | ||
# Die FSR verwalten | <!-- # Der StuRa verteilt die Räume entsprechend den Bedürfnissen an die einzelnen Fachschaftsräte (FSR) und sich selbst und gibt die Aufteilung der HTW Dresden bekannt.--> | ||
# Der zentral verwaltete Beratungsraum S523 wird auf Grundlage von Raumanträgen vorrangig den studentischen Vertretungen sowie durch diese unterstützte studentische Vereine und Initiativen zur Verfügung gestellt. Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der | # Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig. | ||
# Der zentral verwaltete Beratungsraum S523 wird auf Grundlage von Raumanträgen vorrangig den studentischen Vertretungen sowie durch diese unterstützte studentische Vereine und Initiativen zur Verfügung gestellt. Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Verwaltung der HTW Dresden mit. | |||
# [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/R%C3%A4ume RLBau] und Anfrage bei Ministerium bezüglich der Raumbereitstellung läuft. Anzahl von Räumen (FSRs + StuRa >= 9). | # [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/R%C3%A4ume RLBau] und Anfrage bei Ministerium bezüglich der Raumbereitstellung läuft. Anzahl von Räumen (FSRs + StuRa >= 9). | ||
* Fläche der gesamten Räume in m² angeben (um den Bestand zu sichern) | * Fläche der gesamten Räume in m² angeben (um den Bestand zu sichern) | ||
=== | === Schlüsselnutzung === | ||
# Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung. | |||
# Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung. | |||
# Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel. | # Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel. | ||
# Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß ''Absatz Bereitstellung von Räumen'' befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. | # Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß ''Absatz Bereitstellung von Räumen'' befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden. | ||
=== Zugangsberechtigung === | === Zugangsberechtigung === | ||
# Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden. | |||
# Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden. | |||
<!--Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden: | <!--Auf Wunsch der Verwaltung der HTW Dresden könnte noch folgender Satz ergänzt werden: | ||
Der Zugang wird nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt.--> | Der Zugang wird nur in Ausnahmefällen und unter rechtzeitigen vorherigen Hinweis durch die Hochschulverwaltung eingeschränkt.--> | ||
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=== Nutzung von Dienstfahrzeugen === | === Nutzung von Dienstfahrzeugen === | ||
'' | |||
''Details zu klären'' | |||
=== Fundsachen === | === Fundsachen === | ||
# Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen. <!-- Da es normalerweise die Aufgabe der HTW ist und nicht die des StuRa--> | # Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen. <!-- Da es normalerweise die Aufgabe der HTW ist und nicht die des StuRa--> | ||
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Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen. | Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen. | ||
=== | === E-Mail-Adressen und Verteiler === | ||
# Das Rektorat sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese mit alle Studierenden per E-Mail kommunizieren können. | |||
# Sollten alle Studierenden mindestens einer Studiengruppe zugeordnet sein, stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste dieser Gruppen zur Verfügung. Damit erstellen sich die Organe entsprechende Verteiler zur Versendung vom E-Mails. | |||
<!-- #* Alternativ kann auch ein Verteiler, zur Erreichbarkeit '''aller''' Studierenden, zur Verfügung gestellt werden. Der StuRa entscheidet allein über die Versendung. --> | |||
# Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung. | |||
# Für besondere E-Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt. | |||
=== Materialbeschaffung === | === Materialbeschaffung === | ||
# Die | |||
# Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen. | |||
# Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich. | # Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich. | ||
*Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen. | * Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen. | ||
* Da die Organe der | * Da die Organe der Studentinnenschaft auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule unterstützend wirken, erhalten diese von der Hochschulverwaltung eine Budget(Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen. | ||
=== Nutzung von Werbeflächen === | === Nutzung von Werbeflächen === | ||
# Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. | # Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend. | ||
# Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen. | # Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen. | ||
# Bei mehreren Veranstaltungen in der HTW Dresden werden die Aufsteller entsprechend der Anzahl der zu bewerbenden Veranstaltungen aufgeteilt. | |||
=== Gemeinsame Kosten === | === Gemeinsame Kosten === | ||
# Die Finanzierung von gemeinsamen Bannern der | |||
# Die Finanzierung von gemeinsamen Bannern der Partnerinnen erfolgt zu gleichen Teilen durch die Öffentlichkeitsarbeit der HTW Dresden, das Dezernat Studienangelegenheiten und den StuRa. | |||
# Die Druckkosten des Hochschul-ABC werden zu gleichen Teilen vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Das Hochschul-ABC wird durch die HTW Dresden allen neuen Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt. | # Die Druckkosten des Hochschul-ABC werden zu gleichen Teilen vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Das Hochschul-ABC wird durch die HTW Dresden allen neuen Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt. | ||
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=== Studierendenzahlen und weitere Daten === | === Studierendenzahlen und weitere Daten === | ||
# Der StuRa erhält zeitgleich mit der Übermittlung der | |||
# Der StuRa erhält zeitgleich mit der Übermittlung der Daten an das statistische Landesamt eine Kopie dieser Daten. Sie dienen den Organen der Studentinnenschaft zur Unterstützung der Bewältigung Ihrer Aufgaben. | |||
# Falls der StuRa weitere Daten benötigt, unterstützt das Dezernat Studienangelegenheiten entsprechend seinen Möglichkeiten nach Kräften. | # Falls der StuRa weitere Daten benötigt, unterstützt das Dezernat Studienangelegenheiten entsprechend seinen Möglichkeiten nach Kräften. | ||
=== Semesterbeitrag für die | === Semesterbeitrag für die Studentinnenschaft und das Semesterticket=== | ||
# Die Überweisung und Abrechnung der durch das Dezernat Studienangelegenheiten vereinnahmten Beitragsanteile für die | |||
# Die Überweisung und Abrechnung der durch das Dezernat Studienangelegenheiten vereinnahmten Beitragsanteile für die Studentinnenschaft und zum Semesterticket erfolgt zu den in Anlage 4 aufgeführten Terminen. | |||
# Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und der nach § 8 der Beitragsordnung der Studentinnenschaft befreiten Studenten. <!-- Bei der Abrechnung, der nach § 8 befreiten Studenten, ist zu unterscheiden, ob diese gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 befreit sind. Im Falle des Absatz 1 wird eine weitere Unterscheidung entsprechend der Nummer 1 bis 3 vorgenommen. --> | |||
=== Semesterticket === | === Semesterticket === | ||
# Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung. | # Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung. | ||
==== Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf des Semestertickets ==== | ==== Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf des Semestertickets ==== | ||
# Für das Verfahren zur Befreiung, Rückerstattung und dem Nachkauf zum Semesterticket ist die Beitragsordnung der Studentinnenschaft in der jeweils aktuell gültigen Fassung maßgebend. | |||
# | # Anträge müssen zum Semesterticket müssen vor der Bearbeitung durch das Studentensekretariat prinzipiell durch den StuRa genehmigt worden sein. | ||
# | # Aufgrund derzeitiger softwaretechnischer Gegebenheiten beim Studentensekretariat kann eine Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf den Studentenausweisen nur vor Beginn der IT-Systemumstellung für den Rückmeldezeitraum vorgenommen werden. Daher ist der späteste Termin für Anträge zum Nachkauf des Semestertickets der 5. Januar bzw. 15. Juni. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung beim StuRa. | ||
<!--# Beim Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen zum Semesterticket vermeiden alle Beteiligten unnötige Bürokratie und bemühen sich um einen reibungslosen Ablauf. --> | |||
== Gremien == | == Gremien == | ||
=== Gremienblockzeit === | === Gremienblockzeit === | ||
In den Zeiten, | In den Zeiten, | ||
# dienstags 1. Woche ab 18:30 Uhr und | # dienstags 1. Woche ab 18:30 Uhr und | ||
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Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von (Lehr-)Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzungen eine Grundlage gegeben. | Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von (Lehr-)Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzungen eine Grundlage gegeben. | ||
=== Wahlen der | === Wahlen der Studentinnenschaft === | ||
''noch ausarbeiten'' | ''noch ausarbeiten'' | ||
=== Zeugnis über geleistete Mitwirkung === | === Zeugnis über geleistete Mitwirkung === | ||
Auf Wunsch von einzelnen Gremientätigen erstellt der StuRa im Zusammenwirken mit dem Rektorat Zeugnisse über die Mitwirkung, insbesondere die geleistete Arbeit, für die jeweilige Person. Das Rektorat fertigt diese Zeugnisse nach Zuarbeit des StuRa aus. | Auf Wunsch von einzelnen Gremientätigen erstellt der StuRa im Zusammenwirken mit dem Rektorat Zeugnisse über die Mitwirkung, insbesondere die geleistete Arbeit, für die jeweilige Person. Das Rektorat fertigt diese Zeugnisse nach Zuarbeit des StuRa aus. | ||
=== Gremiensemester === | === Gremiensemester === | ||
''Verfahren (auch für beratende Mitglieder und Mitglieder der Kommissionen) für die Nichtanrechnung der Studienzeit | ''Verfahren (auch für beratende Mitglieder und Mitglieder der Kommissionen) für die Nichtanrechnung der Studienzeit | ||
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=== Laufzeit und Kündigung === | === Laufzeit und Kündigung === | ||
# Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. | # Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. | ||
# Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der | # Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der Partnerinnen zu diesem Thema. Sollte nach erfolgter Beratung keine Einigkeit zur Aufhebung bestehen wird die Kündigung nach Ablauf von 2 Monaten zum Ende des Semesters wirksam. | ||
=== Schlussbestimmungen === | |||
# Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft. | # Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft. | ||
# Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die | # Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Partnerinnen werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen. | ||
# Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. | # Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. | ||
# Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen. | # Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen. | ||
==Anlagen== | == Anlagen == | ||
=== Anlage 1 === | === Anlage 1 === | ||
*Dezernates Technik | * Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten | ||
**Aktuelle Baumaßnahmen | ** Planung der Termine Vorbereitungswoche | ||
**Wartungsarbeiten | ** Informationsflyer für (ausländische) Studierende | ||
* Dezernates Technik | |||
** Aktuelle Baumaßnahmen | |||
** Wartungsarbeiten | |||
* Rektorbereiches | * Rektorbereiches | ||
** Öffentlichkeitsarbeit - Presseverteiler der HTW Dresden | ** Öffentlichkeitsarbeit - Presseverteiler der HTW Dresden | ||
*Kanzlerbereiches | * Kanzlerbereiches | ||
**Neue Informationen des Rektorates | ** Neue Informationen des Rektorates | ||
=== Anlage 2 === | === Anlage 2 === | ||
* Standorte der Schaukästen für Pinnwände ''Wird nachgeliefert'' | |||
* Standorte der Schaukästen (verschließbar), Kästen für Aushänge (öffentlich zugänglich) und Flächen für Pinnwände ''Wird nachgeliefert'' | |||
=== Anlage 3 === | === Anlage 3 === | ||
* Flächen für Werbeaktivitäten | * Flächen für Werbeaktivitäten | ||
''Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen'' | ''Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen'' | ||
Zeile 186: | Zeile 207: | ||
=== Anlage 4 === | === Anlage 4 === | ||
{|class="wikitable" style="text-align:left" | {|class="wikitable" style="text-align:left" | ||
| colspan="3" | Termine zur Überweisung und Abrechnung der anteiligen Beiträge für die | | colspan="3" | Termine zur Überweisung und Abrechnung der anteiligen Beiträge für die Studentinnenschaft und das Semesterticket | ||
|- | |- | ||
| || Sommersemester || Wintersemester | | || Sommersemester || Wintersemester | ||
Zeile 195: | Zeile 217: | ||
| 2. Abschlag || 15.05. || 15.11. | | 2. Abschlag || 15.05. || 15.11. | ||
|- | |- | ||
| Endabrechnung || | | Endabrechnung || Vor Beginn des Rückmeldezeitraumes || per 31.12. | ||
|} | |} |
Aktuelle Version vom 10. September 2022, 13:16 Uhr
Entwurf[Bearbeiten]
Freie Vereinbarung
zwischen der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- vertreten durch das Rektorat -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
(nachfolgend HTW Dresden genannt)
und der
Studentinnenschaft der HTW Dresden
- vertreten durch den Studentinnenrat -
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
(nachfolgend studentische Selbstverwaltung genannt)
Präambel[Bearbeiten]
Im Mittelpunkt des Wirkens aller Mitglieder und Angehörigen der HTW Dresden steht die ständige und umfassende Sicherung der Bedingungen unseres Hochschullebens. Ferner wird die Verbesserung für alle Beteiligten im Einzelnen, wie im Gesamten angestrebt. Mit der vorliegenden Vereinbarung soll diesem gemeinsamen Bestreben, unberührt von Gesetzen und Ordnungen, ein weiterer Rahmen gegeben und mit Inhalten gefüllt werden.
Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund. Damit soll die Kooperation der Partnerinnen verbessert werden.
An unserer Hochschule ist nicht allein die Studentinnenschaft ständigen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen zwischen der HTW Dresden und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung dauerhaft festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.
Allgemeine Grundsätze[Bearbeiten]
Leitlinien der Vereinbarung[Bearbeiten]
- Das Rektorat ist sich entsprechend der Präambel bewusst, dass die studentische Selbstverwaltung nicht über eine vergleichbare Leistungsfähigkeit zur Aufgabenbewältigung wie die Verwaltung der HTW Dresden verfügt. Begründet durch die Hauptaufgabe, dem Studium und dabei insbesondere dem Ablegen von Prüfungen, besteht eine eingeschränkte Verfügbarkeit der mitwirkenden Studierenden. Daher hat das Rektorat Verständnis für eine von der Verwaltung der HTW Dresden abweichende Aufgabenbewältigung und Arbeitsorganisation.
- Bei wichtigen Themen und auftretenden Problemen zwischen den Partnerinnen bemühen sich alle Beteiligten um unverzügliche Behandlung und Lösung des Sachverhaltes.
- Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Neu erzielte Einigungen werden in diese oder eine andere Vereinbarung aufgenommen.
Koordination und Abstimmung[Bearbeiten]
- Es sollten regelmäßig je Semester mindestens zwei Gespräche zwischen dem Rektorat und dem Studentinnenrat (StuRa) stattfinden.
- Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre "Studieninformationen" oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partnerinnen gegenseitig in die Planung und Durchführung ein.
Informationsaustausch[Bearbeiten]
- Die Partnerinnen können sich eigenverantwortlich auf der jeweiligen Internetpräsenz der Partnerin über die zugänglichen Informationen und Dokumente erkundigen. Wegen der Vielzahl von Informationen teilen sich die Partnerinnen sämtliche Änderungen und Neuerungen per E-Mail mit, falls die Internetpräsenz keine automatisierte Verfolgung zulässt. Darüber hinaus nehmen sich die Partnerinnen gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.
- Der StuRa gibt seine Untergliederung in Referate als Zuständigkeit für bestimmte Themen und diesbezügliche Änderungen dem Rektorat bekannt. Das Rektorat informiert den StuRa über Änderung der Stellen und deren Besetzung in der Leitung und Verwaltung der HTW Dresden.
- Über Neuerung und Änderungen zu Dokumenten und Prozessen, insbesondere zu Belangen der Studierenden, welche nicht mittels E-Mail-Verteiler oder über die Internetpräsenz verfügbar sind, setzten sich die Partnerinnen in Kenntnis.
- Zur Verbesserung der Transparenz informieren sich die Partnerinnen gegenseitig frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen, insbesondere zu Belangen der Studierenden.
Kooperation[Bearbeiten]
Das Rektorat und der StuRa unterstützen sich bestmöglich bei Veranstaltungen, Anliegen und Ähnlichen.
Allgemeine Hochschulverwaltung[Bearbeiten]
Bereitstellung von Räumen[Bearbeiten]
- Der Studentinnenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523..
- Die Fachschaftsräte (FSR) der Fakultäten sind in den Räumen Z 521 (7100), S 533 (7700) bzw. S 516/517 (7200, 7400, 7500, 7600, 7800) untergebracht. Die FSR verwalten diese Räume selbsttätig.
- Der zentral verwaltete Beratungsraum S523 wird auf Grundlage von Raumanträgen vorrangig den studentischen Vertretungen sowie durch diese unterstützte studentische Vereine und Initiativen zur Verfügung gestellt. Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Verwaltung der HTW Dresden mit.
- RLBau und Anfrage bei Ministerium bezüglich der Raumbereitstellung läuft. Anzahl von Räumen (FSRs + StuRa >= 9).
- Fläche der gesamten Räume in m² angeben (um den Bestand zu sichern)
Schlüsselnutzung[Bearbeiten]
- Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest, welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
- Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel.
- Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß Absatz Bereitstellung von Räumen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden.
Zugangsberechtigung[Bearbeiten]
- Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.
- Die Zugangsberechtigungen zu den Räumen, auch während der Schließzeiten der HTW Dresden, wird beim Wachdienst durch eine entsprechende Schlüsselliste nachgewiesen. Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben. Beim Zugang während der Schließzeiten ist der Studentenausweis, notfalls der Personalausweis, vorzuzeigen.
Nutzung von Dienstfahrzeugen[Bearbeiten]
Details zu klären
Fundsachen[Bearbeiten]
- Der StuRa erklärt sich bereit die Sammlung und Verwaltung aller anfallenden Fundsachen innerhalb der HTW Dresden zu übernehmen. Im Gegenzug erstattet die Verwaltung der HTW Dresden dem StuRa die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Aufbewahrungsboxen.
Nutzung des Logos der HTW Dresden[Bearbeiten]
Der StuRa darf das Logo der HTW Dresden in seinem eigenen Logo uneingeschränkt nutzen.
E-Mail-Adressen und Verteiler[Bearbeiten]
- Das Rektorat sichert den Organen der studentischen Selbstverwaltung zu, dass diese mit alle Studierenden per E-Mail kommunizieren können.
- Sollten alle Studierenden mindestens einer Studiengruppe zugeordnet sein, stellte die HTW Dresden jedes Semester eine aktuelle Liste dieser Gruppen zur Verfügung. Damit erstellen sich die Organe entsprechende Verteiler zur Versendung vom E-Mails.
- Für E-Mails, die einer individuellen Zustellung bedürfen, beispielsweise Umfragen oder Wahlbenachrichtigungen, stellt die HTW Dresden den eine Liste der einzelnen E-Mail-Adressen aller Studierenden zur Verfügung.
- Für besondere E-Mails werden durch die Hochschule Listen zur Gruppierung von Studentinnen und Studenten nach gewissen Kriterien, beispielsweise nach Geschlecht, Alter oder Wohnort, zur Erstellung von einzelnen Verteilern bereitgestellt.
Materialbeschaffung[Bearbeiten]
- Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
- Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
- Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
- Da die Organe der Studentinnenschaft auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule unterstützend wirken, erhalten diese von der Hochschulverwaltung eine Budget(Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.
Nutzung von Werbeflächen[Bearbeiten]
- Der StuRa kann eigenständig zum Bewerben von Veranstaltungen die in Anlage 3 verwendeten Flächen benutzen. Dazu ist eine Anzeige an das Dezernat Technik per E-Mail mit Betreff, Zeitpunkt und Zeitdauer mindestens eine Woche vor der Aktivität ausreichend.
- Das Anbringen von Bannern bedarf der Genehmigung der Kanzlerin. In der Regel bringt das Dezernat Technik Banner an. In Fällen von Dringlichkeit kann der StuRa das Banner selbstständig anbringen.
- Bei mehreren Veranstaltungen in der HTW Dresden werden die Aufsteller entsprechend der Anzahl der zu bewerbenden Veranstaltungen aufgeteilt.
Gemeinsame Kosten[Bearbeiten]
- Die Finanzierung von gemeinsamen Bannern der Partnerinnen erfolgt zu gleichen Teilen durch die Öffentlichkeitsarbeit der HTW Dresden, das Dezernat Studienangelegenheiten und den StuRa.
- Die Druckkosten des Hochschul-ABC werden zu gleichen Teilen vom StuRa und dem Dezernat Studienangelegenheiten getragen. Das Hochschul-ABC wird durch die HTW Dresden allen neuen Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen zugesandt.
Vereinbarungen mit dem Dezernat Studienangelegenheiten[Bearbeiten]
Studierendenzahlen und weitere Daten[Bearbeiten]
- Der StuRa erhält zeitgleich mit der Übermittlung der Daten an das statistische Landesamt eine Kopie dieser Daten. Sie dienen den Organen der Studentinnenschaft zur Unterstützung der Bewältigung Ihrer Aufgaben.
- Falls der StuRa weitere Daten benötigt, unterstützt das Dezernat Studienangelegenheiten entsprechend seinen Möglichkeiten nach Kräften.
Semesterbeitrag für die Studentinnenschaft und das Semesterticket[Bearbeiten]
- Die Überweisung und Abrechnung der durch das Dezernat Studienangelegenheiten vereinnahmten Beitragsanteile für die Studentinnenschaft und zum Semesterticket erfolgt zu den in Anlage 4 aufgeführten Terminen.
- Diese Abrechnung enthält die Gesamtanzahl der an der HTW Dresden eingeschriebenen Studenten aufgeschlüsselt nach Anzahl der Studenten die den Beitrag für das Semesterticket eingezahlt haben und der nach § 8 der Beitragsordnung der Studentinnenschaft befreiten Studenten.
Semesterticket[Bearbeiten]
- Die Verwaltung der HTW Dresden unterstützt den StuRa bei der Einhaltung der sich aus den abgeschlossenen Verträgen zum Semesterticket ergebenden Verpflichtungen nach Kräften, z.B. werden die geforderten Muster der Semestertickets in ausreichendem Maße und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Der StuRa achtet bei Abschluss der Verträge zum Semesterticket darauf, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen von der Verwaltung der HTW Dresden eingehalten werden können und hält ggf. dazu mit dieser Rücksprache. Nach Abschluss eines neuen Vertrags zum Semesterticket stellt der StuRa der Verwaltung der HTW Dresden eine entsprechende Kopie des Vertrages zur Verfügung.
Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf des Semestertickets[Bearbeiten]
- Für das Verfahren zur Befreiung, Rückerstattung und dem Nachkauf zum Semesterticket ist die Beitragsordnung der Studentinnenschaft in der jeweils aktuell gültigen Fassung maßgebend.
- Anträge müssen zum Semesterticket müssen vor der Bearbeitung durch das Studentensekretariat prinzipiell durch den StuRa genehmigt worden sein.
- Aufgrund derzeitiger softwaretechnischer Gegebenheiten beim Studentensekretariat kann eine Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf den Studentenausweisen nur vor Beginn der IT-Systemumstellung für den Rückmeldezeitraum vorgenommen werden. Daher ist der späteste Termin für Anträge zum Nachkauf des Semestertickets der 5. Januar bzw. 15. Juni. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung beim StuRa.
Gremien[Bearbeiten]
Gremienblockzeit[Bearbeiten]
In den Zeiten,
- dienstags 1. Woche ab 18:30 Uhr und
- dienstags 2. Woche ab 15:00 Uhr
werden keine Veranstaltungen an der HTW Dresden geplant. Dadurch wird entsprechend § 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG sichergestellt, dass Studierenden kein Konflikt zwischen dem Besuch von (Lehr-)Veranstaltungen an der HTW Dresden und dem Besuch von Sitzungen der Gremien entsteht. Darüber hinaus wird auch der Eigenschaft der Hochschul- beziehungsweise Fakultätsöffentlichkeit von Sitzungen eine Grundlage gegeben.
Wahlen der Studentinnenschaft[Bearbeiten]
noch ausarbeiten
Zeugnis über geleistete Mitwirkung[Bearbeiten]
Auf Wunsch von einzelnen Gremientätigen erstellt der StuRa im Zusammenwirken mit dem Rektorat Zeugnisse über die Mitwirkung, insbesondere die geleistete Arbeit, für die jeweilige Person. Das Rektorat fertigt diese Zeugnisse nach Zuarbeit des StuRa aus.
Gremiensemester[Bearbeiten]
Verfahren (auch für beratende Mitglieder und Mitglieder der Kommissionen) für die Nichtanrechnung der Studienzeit
Coda[Bearbeiten]
Laufzeit und Kündigung[Bearbeiten]
- Diese Vereinbarung und ihre Ergänzungen, sofern nichts anderes bestimmt ist, sind auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Eine Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon bedürfen einer vorherigen Beratung der Partnerinnen zu diesem Thema. Sollte nach erfolgter Beratung keine Einigkeit zur Aufhebung bestehen wird die Kündigung nach Ablauf von 2 Monaten zum Ende des Semesters wirksam.
Schlussbestimmungen[Bearbeiten]
- Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft.
- Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Partnerinnen werden sich in einem solchen Fall in gegenseitigem Einvernehmen um eine Vertragsergänzung im Sinne des ursprünglich Gewollten bemühen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
- Die Fakultäten und die FSRs können unberührt von dieser Vereinbarung eigene Vereinbarungen schließen.
Anlagen[Bearbeiten]
Anlage 1[Bearbeiten]
- Informationsverteiler des Dezernates Studienangelegenheiten
- Planung der Termine Vorbereitungswoche
- Informationsflyer für (ausländische) Studierende
- Dezernates Technik
- Aktuelle Baumaßnahmen
- Wartungsarbeiten
- Rektorbereiches
- Öffentlichkeitsarbeit - Presseverteiler der HTW Dresden
- Kanzlerbereiches
- Neue Informationen des Rektorates
Anlage 2[Bearbeiten]
- Standorte der Schaukästen (verschließbar), Kästen für Aushänge (öffentlich zugänglich) und Flächen für Pinnwände Wird nachgeliefert
Anlage 3[Bearbeiten]
- Flächen für Werbeaktivitäten
Bitte um Vorschläge vom StuRa bzgl. geplanter Flächen
- Laternenmasten Eingang Z-Gebäude
- A1-Aufsteller des StuRa im Raum Z 118-T
- A1-Aufsteller des StuRa im Raum Z 100-T
- A3-Aufsteller der Hochschulverwaltung innerhalb der HTW Dresden
Anlage 4[Bearbeiten]
Termine zur Überweisung und Abrechnung der anteiligen Beiträge für die Studentinnenschaft und das Semesterticket | ||
Sommersemester | Wintersemester | |
1. Abschlag | 15.03. | 15.08. |
2. Abschlag | 15.05. | 15.11. |
Endabrechnung | Vor Beginn des Rückmeldezeitraumes | per 31.12. |