Lärmbelästigung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Lärmbelästigungen]] ist die übermäßige [http://de.wikipedia.org/wiki/Akustik Akustik][http://de.wikipedia.org/wiki/Emission_%28Umwelt%29 emission]. Deren Zulässigkeit ist wohl ausnahmslos durch [[Rechtsnormen]] geregelt.
[[Lärmbelästigung]] ist die übermäßige [http://de.wikipedia.org/wiki/Akustik Akustik][http://de.wikipedia.org/wiki/Emission_%28Umwelt%29 emission]. Deren Zulässigkeit ist wohl ausnahmslos durch [[Rechtsnormen]] geregelt.


[[Lärmbelästigungen]] können beispielsweise in [[Dresden]] zu Verstößen gegen die [[PolVO Sicherheit und Ordnung]] (gemäß Teil II) führen. Folglich könnte es sich auch um [[Ordnungswidrigkeiten]], die beispielsweise durch das [[Dresden#Ordnungsamt | Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden]] als [[Behörde]] verfolgen könnten, handeln.
[[Lärmbelästigung]] kann beispielsweise in [[Dresden]] zu Verstößen gegen die [[PolVO Sicherheit und Ordnung]] (gemäß Teil II) führen. Folglich kann es sich auch um [[Ordnungswidrigkeit]], die beispielsweise durch das [[Dresden#Ordnungsamt | Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden]] als [[Behörde]] verfolgen kann, handeln.


== Ruhestörungen ==
== Ruhestörung ==
[[Ruhestörungen]] sind [[Lärmbelästigungen]], die zu besonderen Zeiten, nämlich die einer besonderen Ruhe bedürfen, diese durch eine besondere Höhe des Lärmpegels überschreiten.
Eine [[Ruhestörung]] ist eine [[Lärmbelästigung]], die zu besonderen Zeiten, nämlich die einer besonderen Ruhe bedürfen, eine besondere Höhe des Lärmpegels überschreitet.
 
== Siehe auch ==
* [[Bußgelder#Bußgeldverfahren gegen den StuRa wegen Lärmbelästigung | Bußgeldverfahren gegen den StuRa wegen Lärmbelästigung]]


[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Ordnungswidrigkeit]]
[[Kategorie:Ordnungswidrigkeit]]

Aktuelle Version vom 21. Januar 2012, 14:14 Uhr

Lärmbelästigung ist die übermäßige Akustikemission. Deren Zulässigkeit ist wohl ausnahmslos durch Rechtsnormen geregelt.

Lärmbelästigung kann beispielsweise in Dresden zu Verstößen gegen die PolVO Sicherheit und Ordnung (gemäß Teil II) führen. Folglich kann es sich auch um Ordnungswidrigkeit, die beispielsweise durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden als Behörde verfolgen kann, handeln.

Ruhestörung[Bearbeiten]

Eine Ruhestörung ist eine Lärmbelästigung, die zu besonderen Zeiten, nämlich die einer besonderen Ruhe bedürfen, eine besondere Höhe des Lärmpegels überschreitet.

Siehe auch[Bearbeiten]