Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben. | * Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben. | ||
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa. | * Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa. | ||
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* Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß [[Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode]] Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein. | * Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß [[Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode]] Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein. | ||
== Nachwahl StuRa == | |||
Mehrfach gab es den Beschluss des StuRa zur Erarbeitung einer Reglung zur Nachwahl unbesetzter Sitze zur Vertretung der FSR im StuRa. Diese mögen bitte hier eingetragen werden. Auf das Übernehmen der Reglung aus [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Diskussion:Grundordnung/Dokument&oldid=11482#.C2.A7_Zusammensetzung_des_StuRa § Zusammensetzung des StuRa Absatz 3 des Entwurfes zur Grundordnung] wird (vorerst) verzichtet. | |||
-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 03:36, 25. Apr 2011 (CEST) |
Aktuelle Version vom 24. Mai 2011, 13:55 Uhr
wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung[Bearbeiten]
- Jährliche Wahl festlegen.
- Beginn und Ende der Amtszeit für die jeweiligen Organe
- Formulierungsvorschlag:
- Die Amtszeit der Mitglieder in den Organen der Studentenschaft beträgt ein Jahr und beginnt nach erfolgter Wahl
- für die FSRs mit Ablauf des 30. November des jeweiligen Jahres,
- für den StuRa mit Ablauf des 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
- Mit Mitgliedschaft in Organen der Studentenschaft beginnt mit der Amtszeit. Sie endet
- mit Ablauf der Amtszeit,
- durch Rücktritt,
- durch Neuwahl,
- durch Exmatrikulation.
- Die Amtszeit der Mitglieder in den Organen der Studentenschaft beträgt ein Jahr und beginnt nach erfolgter Wahl
- Formulierungsvorschlag:
- Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
- Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
- Nach der Erstellung der Grundordnung/Dokument ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.
Unklarheiten[Bearbeiten]
- Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein.
Nachwahl StuRa[Bearbeiten]
Mehrfach gab es den Beschluss des StuRa zur Erarbeitung einer Reglung zur Nachwahl unbesetzter Sitze zur Vertretung der FSR im StuRa. Diese mögen bitte hier eingetragen werden. Auf das Übernehmen der Reglung aus § Zusammensetzung des StuRa Absatz 3 des Entwurfes zur Grundordnung wird (vorerst) verzichtet.
-- PaulRiegel 03:36, 25. Apr 2011 (CEST)