Bereich studentische Vertretung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Bewertung (geeignete und machbare Einschätzung) der Qualität von studentischer Vertretung | |||
* Identifizieren von Potentialen zur Verbesserung der studentischer Vertretung | |||
* Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der studentischer Vertretung | |||
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* Schulung für Mitglieder der [[Studentische Vertretung|Studentischen Vertretung]] in und Außerhalb der Selbstverwaltung anbieten bzw. Angebote diesbezüglich kommunizieren | * Schulung für Mitglieder der [[Studentische Vertretung|Studentischen Vertretung]] in und Außerhalb der Selbstverwaltung anbieten bzw. Angebote diesbezüglich kommunizieren | ||
** z.B. Schulung zur Befähigung der Teilnahme an Akkreditierungsverfahren | ** z.B. Schulung zur Befähigung der Teilnahme an Akkreditierungsverfahren | ||
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** z.B. Seminare bez. SächsHSG o.ä. | ** z.B. Seminare bez. SächsHSG o.ä. | ||
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* Prüfung des Willens der Studentinnen und Studenten durch [[Bereich Umfragen|Umfragen]] | * Prüfung des Willens der Studentinnen und Studenten durch [[Bereich Umfragen|Umfragen]] | ||
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2016, 15:23 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
- Definition der Qualität
- nachfolgend Untergliederung ist exemplarisch
- Vertretung der studentischen Interessen
- Ermittlung der Interessen
- Kommunikation der Interessen an passend entscheidende Stelle
- (Druck und Mittel der) Durchsetzung der Interessen
- ...
- Nachhaltigkeit und Kontinuität von Interessen (Forderungen für Verbesserungen und Erhalt von guten Bedingungen)
- Ermittlung und Verbesserung "der Güte" von dem Qualität von studentischer Vertretung
- Bewertung (geeignete und machbare Einschätzung) der Qualität von studentischer Vertretung
- Identifizieren von Potentialen zur Verbesserung der studentischer Vertretung
- Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der studentischer Vertretung
- Schulung für Mitglieder der Studentischen Vertretung in und Außerhalb der Selbstverwaltung anbieten bzw. Angebote diesbezüglich kommunizieren
- z.B. Schulung zur Befähigung der Teilnahme an Akkreditierungsverfahren
- z.B. Seminar für Mitglieder der Studienkommissionen
- z.B. Seminare bez. SächsHSG o.ä.
- Organisation
- Zusammenarbeit zwischen StuRa und FSRs sicherstellen und verbessern
- durch Informationsaustausch
- Sicherstellen der Mitwirkung an der Befragungen der Studentinnen und Studenten der Studienkommissionen gemäß § 91 Abs. 4 SächsHSG
- Zusammenwirken bei Forderungen und Veranstaltungen
- effizientes Arbeiten innerhalb des StuRa
- Umsetzung von Beschlüssen prüfen (durch wen? Ob überhaupt?)
- klare Aussage von Beschlüssen prüfen
- Zusammenarbeit der Referate
- Arbeit der Referate
- durch 1/4 jährliche Rechenschaftsberichte in Sitzungen des StuRa
- Zeitnahe Fertigstellung und Verabschiedung von Protokollen
Feedback[Bearbeiten]
- Prüfung des Willens der Studentinnen und Studenten durch Umfragen