Studentische Hilfskraft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. März 2011, 21:06 Uhr
Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß §57 Absatz 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit. Der Stundenlohn beträgt im Moment 8,28 € pro Stunde.
Rechte
- Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
- Krankheit (keine Nacharbeit)
- Mutterschutz
Probleme
- Mittelentfremdung
- mangelnde Ausschreibung
- Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
- stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer