StuRa:Sächsisches Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Sächsisches Hochschulgesetz]], kurz [[SächsHSG]], ist das [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen]]. Wie bei allen [[Gesetz]]en, gibt es auch eine [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung]] zum [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]].
Das [[Sächsisches Hochschulgesetz]], kurz [[SächsHSG]], ist das [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen]]. Wie bei allen [[Gesetz]]en, gibt es auch eine [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung]] zum [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]].


Es gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Der hier folgende Link führt zu der gültigen Fassung des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt SächsHSG] ab 2011-01-01.
Es gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Aktuell ist die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt Fassung 2011-01-01] des [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]] gültig.


Im Folgenden sollten nur [[HTW Dresden]] spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.
Im Folgenden sollten nur [[HTW Dresden]] spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.

Version vom 3. März 2011, 23:31 Uhr

Das Sächsisches Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Wie bei allen Gesetzen, gibt es auch eine Begründung zum SächsHSG.

Es gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Aktuell ist die Fassung 2011-01-01 des SächsHSG gültig.

Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.

Siehe auch

Weblinks