StuRa:Geschäftsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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=== § Beschlussfassung === | === § Beschlussfassung === | ||
Es finden die Regelungen aus § 54 Absatz 1 und 2 SächsHSG Anwendung. | Es finden die Regelungen aus § 54 Absatz 1 und 2 SächsHSG Anwendung. | ||
=== § Finanzielles und Haushaltsplan === | |||
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Version vom 11. Mai 2011, 15:29 Uhr
§ Ordnungen
- Damit werden Beschlüsse bindender, da es nicht auf eine gewisse Konstellation zur jeweiligen Sitzung ankommen kann.
- Die FSRs sollten vom StuRa mitgeteilt bekommen was auch sie betreffen kann.
- So wird sichergestellt, dass alle Studentinnen und Studenten der Hochschule sich über die Ordnungen informieren können. Es muss gewährleistet sein, dass die gesamten Regelungen des Organs dargestellt werden.
§ Sitzungen
- nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden
§ Anträge
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- Zusatz: Näheres zu Finanzanträgen regelt die Finanzordnung der Studentenschaft der HTW Dresden.
§ Beschlussfassung
Es finden die Regelungen aus § 54 Absatz 1 und 2 SächsHSG Anwendung.