Studentinnen- und Studentenrat/Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Protokolle wurde nach Protokoll verschoben: Verwendung des üblichen Singular) |
(Verweise und Wiedergabe der Klarstellung) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
==== Beweisfunktion ==== | ==== Beweisfunktion ==== | ||
Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. | Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. [[Beschluss#Beginn der Gültigkeit | Die Gültigkeit beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.]] | ||
<!--Sogar eine erhöhte Beweiskraft, wenn man es als öffentliche Urkunde zählen kann, [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__415.html § 415] [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ZPO]. Es muss aber überhaupt geklärt werden, dass es sich bei Protokollen der Organen der Hochschule und der Studentinnen- und Studentenschaft um öffentliche Urkunden handelt.--> | <!--Sogar eine erhöhte Beweiskraft, wenn man es als öffentliche Urkunde zählen kann, [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__415.html § 415] [http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ZPO]. Es muss aber überhaupt geklärt werden, dass es sich bei Protokollen der Organen der Hochschule und der Studentinnen- und Studentenschaft um öffentliche Urkunden handelt.--> |
Version vom 24. März 2011, 05:57 Uhr
Funktionen
Beweisfunktion
Das Protokoll hat "nur" eine Beweisfunktion. Die Gültigkeit beginnt mit der erfolgten Fassung des Beschlusses.