Senat: Unterschied zwischen den Versionen
(Weblinks) |
|||
Zeile 43: | Zeile 43: | ||
=== Umsetzung an der Hochschule === | === Umsetzung an der Hochschule === | ||
Der [[Rektor]] vollzieht die Beschlüsse (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2821213120201&jlink=p82 § 82] Absatz 1 Satz 3 [[SächsHSG]]). Mit anderen Worten: Was der [[Senat]], in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der [[Rektor]] umzusetzen. | Der [[Rektor]] vollzieht die Beschlüsse (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2821213120201&jlink=p82 § 82] Absatz 1 Satz 3 [[SächsHSG]]). Mit anderen Worten: Was der [[Senat]], in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der [[Rektor]] umzusetzen. | ||
== Weblinks == | |||
* [https://www.htw-dresden.de/index/intern/senaterweiterter-senat Website mit Informationen zum] [[Senat]] / [[Erweiterter Senat]] im [[Website HTW Dresden#intern | internen Teil der Website HTW Dresden]] | |||
* [https://www.htw-dresden.de/index/hochschule/gremien Übersicht zu Gremien] mit einem Teil [[Senat]] auf der [[Website HTW Dresden]] | |||
[[Kategorie:Senat]] | [[Kategorie:Senat]] |
Version vom 14. Juni 2011, 03:36 Uhr
Der Senat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das sachsenweit vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene.
Grundlage
studentische Vertretung
Aufgaben
Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.
interne Aufgaben
- Bereitstellung der Einladung zur Sitzung, dass diese als durch den Bereich Administration Website online bekannt gegeben werden:
- Termine
- vorläufige Tagesordnung gemäß der jeweiligen Einladung
aktuelle Mitglieder
aktuelle Studentinnen und Studenten im Senat
Studentinnen und Studenten im Senat ab 2015
gemäß der Wahl vom 18. und 19.05.2015.
Name | stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) | Vertretung für | Kontakt |
---|---|---|---|
Matthias Gottlebe | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten | |
Michael Danzig | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten | |
Melissa Prünte | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten | |
André Günther | ja | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten |
Vorsitz
Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 führt die Rektorin oder der Rektor den Vorsitz im Senat.
Kommissionen
Senatskommissionen sind vom Senat eingesetzte Kommissionen.
ständige Kommissionen gemäß der Grundordnung der HTW Dresden
- Senatskommission Bibliothek
- Senatskommission Forschung und Entwicklung
- Senatskommission Lehre und Studium
vom Senat eingesetzte Kommissionen
- Senatskommission Hochschulmarketing
- Senatskommission Rahmenfakultätsordnung (ehemals Senatskommission Grund- und Wahlordnung)
Geschäftsordnung des Senates
Rechte
Auskunftserteilung
Das Rektorat und der Hochschulrat haben (gemäß § 81 Absatz 5 SächsHSG) dem Senat auf Anforderung, mutmaßlich auch auf Wunsch eines einzelnen Mitgliedes, über alle Angelegenheiten der Hochschule (in schriftlicher Form) zu berichten.
Umsetzung an der Hochschule
Der Rektor vollzieht die Beschlüsse (gemäß § 82 Absatz 1 Satz 3 SächsHSG). Mit anderen Worten: Was der Senat, in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der Rektor umzusetzen.
Weblinks
- Website mit Informationen zum Senat / Erweiterter Senat im internen Teil der Website HTW Dresden
- Übersicht zu Gremien mit einem Teil Senat auf der Website HTW Dresden