Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Umsetzung an der Hochschule ===
=== Umsetzung an der Hochschule ===
Der [[Rektor]] vollzieht die Beschlüsse (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2821213120201&jlink=p82 § 82] Absatz 1 Satz 3 [[SächsHSG]]). Mit anderen Worten: Was der [[Senat]], in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der [[Rektor]] umzusetzen.
Der [[Rektor]] vollzieht die Beschlüsse (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2821213120201&jlink=p82 § 82] Absatz 1 Satz 3 [[SächsHSG]]). Mit anderen Worten: Was der [[Senat]], in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der [[Rektor]] umzusetzen.
== Weblinks ==
* [https://www.htw-dresden.de/index/intern/senaterweiterter-senat Website mit Informationen zum] [[Senat]] / [[Erweiterter Senat]] im  [[Website HTW Dresden#intern | internen Teil der Website HTW Dresden]]
* [https://www.htw-dresden.de/index/hochschule/gremien Übersicht zu Gremien] mit einem Teil [[Senat]] auf der [[Website HTW Dresden]]


[[Kategorie:Senat]]
[[Kategorie:Senat]]

Version vom 14. Juni 2011, 03:36 Uhr

Der Senat ist eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das sachsenweit vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene.

Grundlage

studentische Vertretung

Aufgaben

Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81 SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.

interne Aufgaben

  • Bereitstellung der Einladung zur Sitzung, dass diese als durch den Bereich Administration Website online bekannt gegeben werden:
    • Termine
    • vorläufige Tagesordnung gemäß der jeweiligen Einladung

aktuelle Mitglieder

aktuelle Studentinnen und Studenten im Senat

Studentinnen und Studenten im Senat ab 2015

gemäß der Wahl vom 18. und 19.05.2015.

Name stimmberechtigt (seit, falls nicht seit unmittelbar nach der Wahl) Vertretung für Kontakt
Matthias Gottlebe ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Michael Danzig ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Melissa Prünte ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
André Günther ja Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten

Vorsitz

Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 führt die Rektorin oder der Rektor den Vorsitz im Senat.

Kommissionen

Senatskommissionen sind vom Senat eingesetzte Kommissionen.

ständige Kommissionen gemäß der Grundordnung der HTW Dresden

vom Senat eingesetzte Kommissionen

Geschäftsordnung des Senates

Rechte

Auskunftserteilung

Das Rektorat und der Hochschulrat haben (gemäß § 81 Absatz 5 SächsHSG) dem Senat auf Anforderung, mutmaßlich auch auf Wunsch eines einzelnen Mitgliedes, über alle Angelegenheiten der Hochschule (in schriftlicher Form) zu berichten.

Umsetzung an der Hochschule

Der Rektor vollzieht die Beschlüsse (gemäß § 82 Absatz 1 Satz 3 SächsHSG). Mit anderen Worten: Was der Senat, in seinem Zuständigkeitsbereich, entscheidet, hat der Rektor umzusetzen.

Weblinks