Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Nachwahl StuRa)
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== Änderung durch die Erarbeitung der [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] ==
== wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] ==
* Jährliche Wahl festlegen.
* Jährliche Wahl festlegen.
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.

Version vom 24. Mai 2011, 12:26 Uhr

wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung

  • Jährliche Wahl festlegen.
  • Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
  • Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
  • Nach der Erstellung der Grundordnung/Dokument ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.

Unklarheiten

Nachwahl StuRa

Mehrfach gab es den Beschluss des StuRa zur Erarbeitung einer Reglung zur Nachwahl unbesetzter Sitze zur Vertretung der FSR im StuRa. Diese mögen bitte hier eingetragen werden. Auf das Übernehmen der Reglung aus § Zusammensetzung des StuRa Absatz 3 des Entwurfes zur Grundordnung wird (vorerst) verzichtet.

-- PaulRiegel 03:36, 25. Apr 2011 (CEST)