Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Nachwahl StuRa) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== | == wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] == | ||
* Jährliche Wahl festlegen. | * Jährliche Wahl festlegen. | ||
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben. | * Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben. |
Version vom 24. Mai 2011, 12:26 Uhr
wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung
- Jährliche Wahl festlegen.
- Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
- Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
- Nach der Erstellung der Grundordnung/Dokument ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.
Unklarheiten
- Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein.
Nachwahl StuRa
Mehrfach gab es den Beschluss des StuRa zur Erarbeitung einer Reglung zur Nachwahl unbesetzter Sitze zur Vertretung der FSR im StuRa. Diese mögen bitte hier eingetragen werden. Auf das Übernehmen der Reglung aus § Zusammensetzung des StuRa Absatz 3 des Entwurfes zur Grundordnung wird (vorerst) verzichtet.
-- PaulRiegel 03:36, 25. Apr 2011 (CEST)