StuRa:Bereichsleitung Antidiskriminierung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(→Kann) |
(→Muss) |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
* kommunikativ | * kommunikativ | ||
* ständiger Austausch mit dem [[StuRa]] um Probleme schnellstmöglich aufzuklären | * ständiger Austausch mit dem [[StuRa]] um Probleme schnellstmöglich aufzuklären | ||
* hohes Engagement im Bereich Antidiskriminierung | |||
=== Soll === | === Soll === |
Version vom 26. April 2011, 09:26 Uhr
Aufgaben
- Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: AntiFa, AntiRa)
- Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
Aufwand
Arbeitsaufwand
150 - 200 Stunden/Jahr
Einarbeitungsaufwand
20 Stunden
Anforderungen
Muss
- kommunikativ
- ständiger Austausch mit dem StuRa um Probleme schnellstmöglich aufzuklären
- hohes Engagement im Bereich Antidiskriminierung
Soll
- dem StuRa flexibel zur Verfügung stehen
- vorzugsweise in Personalunion mit der oder dem studentischen Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter des StuRa