StuRa:Bereichsleitung Antidiskriminierung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf AGG] (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind. | * Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf AGG] (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind. | ||
* Beratung/Information der Studentenschaft zur Antidiskriminierung | |||
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Version vom 26. April 2011, 09:27 Uhr
Aufgaben
- Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: AntiFa, AntiRa)
- Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
- Beratung/Information der Studentenschaft zur Antidiskriminierung
Aufwand
Arbeitsaufwand
150 - 200 Stunden/Jahr
Einarbeitungsaufwand
20 Stunden
Anforderungen
Muss
- kommunikativ
- ständiger Austausch mit dem StuRa um Probleme schnellstmöglich aufzuklären
- hohes Engagement im Bereich Antidiskriminierung
Soll
- dem StuRa flexibel zur Verfügung stehen
- vorzugsweise in Personalunion mit der oder dem studentischen Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter des StuRa