Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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* keine | |||
=== Langzeitstudiengebühren === | |||
* derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden | |||
=== Zweitstudiumsgebühren === | |||
* 300,00 EUR pro Semester | |||
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [SächsHG] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat | |||
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Version vom 10. Mai 2011, 16:21 Uhr
Aufgaben
Zusammenarbeit
mit
Rechenschaft
Amtstragendepersonen
Name | Amtszeit |
---|---|
Sven Hoser | 11-04-26 - heute |
Stellen
Themen
Studiengebühren
- Gebührenordnung der HTW Dresden
Allgemeine Studiengebühren
- keine
Langzeitstudiengebühren
- derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden
Zweitstudiumsgebühren
- 300,00 EUR pro Semester
- Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [SächsHG] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat