StuRa:Fachschaftsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben ==
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Als eigenständige [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] sollen sie dann auch alle [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]] eigenständig bewältigen. Das gilt für alle Belange, also auch über die eigene [[Fachschaft]] hinaus. Nicht nur einen [[Fachschaftsrat]] betreffende Belange werden gemeinsam mit den anderen [[#Vertretung im StuRa | Vertretungen im StuRa]] diskutiert und beschlossen.
Als eigenständige [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] sollen sie dann auch alle [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]] eigenständig bewältigen. Das gilt für alle Belange, also auch über die eigene [[Fachschaft]] hinaus. Nicht nur einen [[Fachschaftsrat]] betreffende Belange werden '''gemeinsam''' mit den anderen [[#Vertretung im StuRa | Vertretungen ''im'' StuRa]] diskutiert und beschlossen.


== Zusammensetzung ==
== Zusammensetzung ==

Version vom 27. Oktober 2011, 18:41 Uhr

Fachschaftsrat, kurz FSR, in der Mehrzahl FSRä, ist ein Organ einer abgrenzbaren Fachschaft. Fachschaftsräte sind die sachsenweiten möglichen Organe aller Studentinnen und Studenten einer Fachrichtung.

Da die übliche Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten gegeben ist, gibt es an unserer HTW Dresden acht Fachschaftsräte.

FSR der HTW Dresden

Organ

Fachschaftsräte sind vom StuRa, als zentrales Organ der Studentinnen- und Studentenschaft, geschaffene Ausschüsse, die eigene Organe für ihren Teil der Studentinnen- und Studentenschaft, die Fachschaft, sind. Dies geschieht durch die Gliederung in Fachschaften in einer der Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft.

Aufgaben

Als eigenständige Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sollen sie dann auch alle Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft eigenständig bewältigen. Das gilt für alle Belange, also auch über die eigene Fachschaft hinaus. Nicht nur einen Fachschaftsrat betreffende Belange werden gemeinsam mit den anderen Vertretungen im StuRa diskutiert und beschlossen.

Zusammensetzung

Das Organ besteht aus gewählten und beratenden Mitgliedern, die üblicher Weise Studentinnen und Studenten sind.

Anzahl der Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der jeweiligen Ordnung der Fachschaft.