StuRa:Entwurf AE-Ordnung/eins: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundlage für das erstellen dieses Artikel war die Vorlage von Frank Püschel.
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Vorlage (die für die [[GrundO]] verwendet wurde) zur Einleitung:
Dies ist das [[Grundordnung/Dokument | Dokument]] zur [[Grundordnung | Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] mit ergänzender [[Grundordnung/Begründung | Begründung]] und [[Grundordnung/Erklärung | Erklärung]].
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Grundlage für das erstellen dieses Artikel war die Vorlage von [[Frank Püschel]].
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'''Ordnung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
= Entwurf zur Ordnung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden =
'''


===§ 1 Geltungsbereich===
=== § Geltungsbereich ===
#(1) Diese Ordnung findet Anwendung auf die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
# Diese Ordnung findet Anwendung auf die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
#(2) Die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sind ehrenamtlich tätig. Entsprechend der Wortbedeutung ist es das Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeit, dass sie "der Ehre halber" ausgeübt wird und nicht einer materiellen Entschädigung wegen. Die Aufwandsentschädigungen, die mit ehrenamtlichen Aufgaben verbunden sind, stellen eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar.
# Die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sind ehrenamtlich tätig. Entsprechend der Wortbedeutung ist es das Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeit, dass sie "der Ehre halber" ausgeübt wird und nicht einer materiellen Entschädigung wegen. Die Aufwandsentschädigungen, die mit ehrenamtlichen Aufgaben verbunden sind, stellen eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar.


===§ 2 Lehrgangskosten===
=== § Lehrgangskosten ===
#(1) Wollen oder müssen ehrenamtliche Mitglieder des Studentrates an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, so können diese Lehrgangsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden.
# Wollen oder müssen ehrenamtliche Mitglieder des Studentrates an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, so können diese Lehrgangsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden.
#(2) Fortbildungsmaßnahmen sind...
# Fortbildungsmaßnahmen sind...
#(3) Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.
# Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.


===§ 3 Reisekostenvergütung===
=== § Reisekostenvergütung ===
#(1) Ehrenamtliche Mitglieder haben nur dann Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrkosten und Zahlung eines Übernachtungsgeldes, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auf ausdrücklichen Auftrag des Studentenrates der der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden an Veranstaltungen, Lehrgänge oder Wettkämpfe außerhalb der Stadt Dresden teilnehmen. Den Ersatz der Fahr- und Übernachtungskosten muss vom Vorstand genehmigt werden.
# Ehrenamtliche Mitglieder haben nur dann Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrkosten und Zahlung eines Übernachtungsgeldes, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auf ausdrücklichen Auftrag des Studentenrates der der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden an Veranstaltungen, Lehrgänge oder Wettkämpfe außerhalb der Stadt Dresden teilnehmen. Den Ersatz der Fahr- und Übernachtungskosten muss vom Vorstand genehmigt werden.
#(2) Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der jeweils preisgünstigsten Kategorie bei Vorlage des entwerteten Fahrscheins.
# Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der jeweils preisgünstigsten Kategorie bei Vorlage des entwerteten Fahrscheins.
#(3) Bei Benutzung eines Privat-PKW werden eine Wegstreckenentschädigung und bei Mitnahme von Personen, denen Fahrkostenersatz zusteht, außerdem eine Mitnahmeentschädigung in max. folgender Höhe gewährt:
# Bei Benutzung eines Privat-PKW werden eine Wegstreckenentschädigung und bei Mitnahme von Personen, denen Fahrkostenersatz zusteht, außerdem eine Mitnahmeentschädigung in max. folgender Höhe gewährt:
## Wegstreckenentschädigung 0,30 € / km
## Wegstreckenentschädigung 0,30 € / km
## Mitnahmeentschädigung 0,02 € / km
## Mitnahmeentschädigung 0,02 € / km
#4) Übernachtungsgeld wird bei Unterbringung in Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Pension, Hotel) in der jeweils preiswertesten Kategorie bei Vorlage der Rechnung erstattet. Bei anderweitiger Unterbringung wird ein pauschales Übernachtungsgeld in Höhe von 20. € gezahlt. Verpflegungsaufwendungen werden nicht erstattet.
# Übernachtungsgeld wird bei Unterbringung in Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Pension, Hotel) in der jeweils preiswertesten Kategorie bei Vorlage der Rechnung erstattet. Bei anderweitiger Unterbringung wird ein pauschales Übernachtungsgeld in Höhe von 20. € gezahlt. Verpflegungsaufwendungen werden nicht erstattet.
#(5) Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.
# Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.


===§ 4 Allgemeines===
=== § Allgemeines ===
#Die Leistungen, die nach dieser Ordnung gewährt werden können, sind von den Mitgliedern beim Referat Finanzen des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden schriftlich zu beantragen. Die Originalbelege sind dem Antrag beizufügen.
# Die Leistungen, die nach dieser Ordnung gewährt werden können, sind von den Mitgliedern beim Referat Finanzen des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden schriftlich zu beantragen. Die Originalbelege sind dem Antrag beizufügen.


===§ 5 Inkrafttreten===
=== § Inkrafttreten ===
#Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
# Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dresden,xx.xx.xxxx
Dresden,xx.xx.xxxx


[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Entwurf]]
[[Kategorie:Entwurf]]

Version vom 11. Mai 2011, 20:58 Uhr


Entwurf zur Ordnung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

§ Geltungsbereich

  1. Diese Ordnung findet Anwendung auf die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.
  2. Die Mitglieder des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sind ehrenamtlich tätig. Entsprechend der Wortbedeutung ist es das Merkmal ehrenamtlicher Tätigkeit, dass sie "der Ehre halber" ausgeübt wird und nicht einer materiellen Entschädigung wegen. Die Aufwandsentschädigungen, die mit ehrenamtlichen Aufgaben verbunden sind, stellen eine Entschädigung für entstandene Kosten und kein Einkommen dar.

§ Lehrgangskosten

  1. Wollen oder müssen ehrenamtliche Mitglieder des Studentrates an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, so können diese Lehrgangsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden.
  2. Fortbildungsmaßnahmen sind...
  3. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.

§ Reisekostenvergütung

  1. Ehrenamtliche Mitglieder haben nur dann Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrkosten und Zahlung eines Übernachtungsgeldes, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auf ausdrücklichen Auftrag des Studentenrates der der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden an Veranstaltungen, Lehrgänge oder Wettkämpfe außerhalb der Stadt Dresden teilnehmen. Den Ersatz der Fahr- und Übernachtungskosten muss vom Vorstand genehmigt werden.
  2. Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der jeweils preisgünstigsten Kategorie bei Vorlage des entwerteten Fahrscheins.
  3. Bei Benutzung eines Privat-PKW werden eine Wegstreckenentschädigung und bei Mitnahme von Personen, denen Fahrkostenersatz zusteht, außerdem eine Mitnahmeentschädigung in max. folgender Höhe gewährt:
    1. Wegstreckenentschädigung 0,30 € / km
    2. Mitnahmeentschädigung 0,02 € / km
  4. Übernachtungsgeld wird bei Unterbringung in Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Pension, Hotel) in der jeweils preiswertesten Kategorie bei Vorlage der Rechnung erstattet. Bei anderweitiger Unterbringung wird ein pauschales Übernachtungsgeld in Höhe von 20. € gezahlt. Verpflegungsaufwendungen werden nicht erstattet.
  5. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind anzuwenden.

§ Allgemeines

  1. Die Leistungen, die nach dieser Ordnung gewährt werden können, sind von den Mitgliedern beim Referat Finanzen des Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden schriftlich zu beantragen. Die Originalbelege sind dem Antrag beizufügen.

§ Inkrafttreten

  1. Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dresden,xx.xx.xxxx