StuRa:Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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** z.B. [[Studentischer Hochschulrat]] siehe auch [[Grundordnung/Dokument #§ Zusammenarbeit |Grundordnung der StudentInnenschaft]] | ** z.B. [[Studentischer Hochschulrat]] siehe auch [[Grundordnung/Dokument #§ Zusammenarbeit |Grundordnung der StudentInnenschaft]] |
Version vom 18. Mai 2011, 05:14 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt eine Vielzahl von Geschäftsordnungen. Meist hat jedes Organ eine Eigene.
Dieser Artikel handelt von der Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft.
Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
- Kommunikation zwischen stud. Organen und stud. Vertretern
- z.B. Studentischer Hochschulrat siehe auch Grundordnung der StudentInnenschaft
- Wer ist wem Rechenschaft schuldig ?
- Rechtssicherheit bei Beschlussfassung über Beiträge
- die entsprechende Protokollierung
- Zuständigkeit
Versionen
aktuelle Beschlussfassung vom 10. Mai. 2011
Geschäftsordnung des StuRa
Die Geschäftsordnung des StuRa gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:
- Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
- Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
- Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
- Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
- Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)