StuRa:Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt eine Vielzahl von [[Geschäftsordnungen]]. Meist hat jedes [[Organe | Organ]] eine Eigene.
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Dieser Artikel handelt von der [[#Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft | Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]].
Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.





Version vom 18. Mai 2011, 05:17 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt eine Vielzahl von Geschäftsordnungen. Meist hat jedes Organ eine Eigene.

Dieser Artikel behandelt die Geschäftsordnungen der studentischen Organe.




Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Die Geschäftsordnung der StudentInnenschaft gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

Versionen

aktuelle Beschlussfassung vom 10. Mai. 2011

Geschäftsordnung des StuRa

Die Geschäftsordnung des StuRa gibt Arbeitsrichtlinien vor, welche vor allem in folgenden Punkten eine Optimierung darstellen soll:

  • Minimalisieren durch standardisieren von Routineprozessen ( Beschlussfähigkeit, GO-Antrag, Abstimmung, Wahl...)
  • Definieren von Zuständigkeiten (Sprecher, Referate Plenum...)
  • Verbesserung des Informationsflusses (Richtige Information an richtige Person zur richtigen Zeit)
  • Abgabe und Form von Antragen, Änderungsanträgen
  • Sitzung (Leitung, Ladung, Protokoll)

Beispiele

bekannte Beispiele

andere Studentinnen- und Studentenschaften