StuRa Diskussion:Aufwandsentschädigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Paul, kannst du hierfür eine Quelle angeben, weil es sicherlich mehrere Kommentare gibt. Ist es möglich, zitierten zu verweisen? Dankend, [[Benutzer:Conny|Conny]] 08:16, 18. Mai 2011 (CEST).
Paul, kannst du hierfür eine Quelle angeben, weil es sicherlich mehrere Kommentare gibt. Ist es möglich, zitierten zu verweisen? Dankend, [[Benutzer:Conny|Conny]] 08:16, 18. Mai 2011 (CEST).
== Definition ==
Korrekt müsste die Deutung des Zitates meiner Meinung nach heißen:
Laut diesem Zitat erhält der zu Entschädigende ein netto Stundenlohn, der in der Höhe einem nicht erhaltenen Lohn entspricht (ob nun für die geleistete Arbeit, oder für die eigentliche Berufstätigkeit bleibt unerwähnt). Der des weiteren auch für die volle Anzahl der geleisteten Stunden bezahlt wird.
In der AE nicht enthalten sind: Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ,Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.
....
oder genauer:
Die AE wird an den "Arbeitnehmer" gezahlt um seinen persönlichen Aufwand finanziell auszugleichen.
Eine AE kann von einer einfachen Reisekostenerstattung bis hin zur Auszahlung des eigentlich zu erhaltenden Nettolohnes an den "Arbeitnehmer" gehen. Je nachdem, ob man nun vom tatsächlichen finanziell geleisteten Aufwand für den Arbeitnehmer ausgeht (Zbs. Bezahlung eines Bahntickets), oder dem was ihm als Entschädigung für die verwendete Arbeitszeit zusteht (Lohn) kann die AE in ihrer Höhe also sehr stark variieren. Es kann auch eine Pauschale bezahlt werden für eine Arbeitsleistung, die nicht direkt mit der genauen Stundenanzahl berechnet wird, oder ein (netto) Stundenlohn der unter dem liegt was bei einer gewöhnlichen gleichartigen Beschäftigung gezahlt werden würde (was auf die meisten Fälle der AE zutrifft).
Aber wir brauchen wohl eher eine Interne Definition, was AE für den Stura darstellen soll. Bei einer Definition geht es ja um die Abdeckung des gesamten Spektrums... wenn wir eine AE Definition haben wollen die bloß für den Stura gilt sollte da auch da stehen:
"Der Stura versteht die AE als finanzielle Entschädigung unterhalb das gewöhnlichen Nettolohnniveaus einer gleichen Tätigkeit in der Wirtschaft..... , sie soll eine Anerkennung des Aufwandes darstellen und keinen Ersatz eines Studentenjobs. Des weiteren soll sie die Erledigung von Zeit- und Arbeitsintensiven Tätigkeiten im Stura garantieren"
In der Hoffnung das mein Beitrag hilfrei ist, Konrad

Version vom 18. Mai 2011, 12:00 Uhr

klingt alles sehr betriebswirtschaftlich

Hallo Leute,
klingt mir hier alles sehr betriebswirtschaftlich. Ich lese nur Begriffe wie Kalkulation, Antrag und Zeitaufwand. Sollte man nicht die Diskussion zum Anrecht ausweiten, derzeit ist es so gefasst, dass jeder Anrecht hat und nur der Erfüllungsgrad entscheidend ist. Was ist mit Projekten, zu welchen keine Tätigkeitsbeschreibung existiert? Was ist wenn der Projektdurchführende nicht in der Lage ist, eine Tätigkeitsbeschreibung bzw. einen Tätigkeitsbericht zu erstellen? Conny 11:11, 17. Mai 2011 (CEST).

Desweiteren vermisse ich den Grund, warum Aufwandsentschädigung notwendig ist und welche Ziele der StuRa damit verfolgt. Diese sollten vorher in einer Sitzung des StuRa diskutiert und beschlossen werden. Conny 11:13, 17. Mai 2011 (CEST).

ältere Diskussionen

Bereits ausgearbeitete Inhalte von AG_AE können hier im Artikel einfließen. Gerade was mir eine Grundsätzliche Diskussion zur Sinnhaftigkeit angeht, vermisse ich in der derzeitigen Darstellung. Gerade die Grundsätzlichen Fragen behandeln hierbei Probleme, welche entstehen oder entstehen können, wenn der zum heutigen Tage vorgeschlagene Ablauf so durchgeführt wird. Aus diesem Grunde sollte dies vorher behandelt werden. Conny 11:21, 17. Mai 2011 (CEST).

nichtmaterielle Entschädigung

Siehe dazu Was bringt mir meine Arbeit im StuRa?. Conny 11:31, 17. Mai 2011 (CEST).

Ergänzung von Hinweisen

Salvete Aktive,
lieber Conny,

sogenannte Ergänzung von Hinweisen mögen sich bitte nicht direkt in der Konzeption wiederfinden.

Vorschläge zur Konzeption sollten diskutiert werden, bevor sie Bestandteil der Konzeption werden. Nicht neutrale Standpunkte sollten ausgewiesen werden, sodass sie Gehör finden können. Ein "Unterschieben" (das ist nicht böse gemeint) erachte ich bei der Brisanz als unsachliches Vorgehen.

Kollegialste

-- PaulRiegel 12:39, 17. Mai 2011 (CEST)

Wie stellst du dir eine Konzeption vor? Warum können Inhalte hier nicht ergänzt werden? Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Entwurf, der entwickelt werden sollte. Conny 14:54, 17. Mai 2011 (CEST).
Gut, dann möchte ich diesen Passus in der Art wieder aufnehmen, wenn jemand dagegen ist, möge er sich melden. Conny 14:55, 17. Mai 2011 (CEST).
Die "Konzeption" wurde beim angegebenen Treffen 2011-05-16 erarbeitet. Ich finde es nicht passend, dass die dort diskutierten Ergebnisse ohne weitere Diskussion verändert werden. -- PaulRiegel 02:55, 18. Mai 2011 (CEST)
Meldung! Grund hierfür ist, dass das in entsprechender Runde (Ausschuss Finanzielles) besprochen werden sollte. Solltest du selbst nicht teilnehmen können, so möchte ich anbieten, dass ich das entsprechend (die Argumentation ist mir bekannt und nachvollziehbar) einbringe. Gern lasse ich mich mit Unterlagen (Begründungen, Verweisen usw.) ausstatten. -- PaulRiegel 02:55, 18. Mai 2011 (CEST)

kein Stimmrecht zu AE für Person, die AE beantragen

Conny trug folgendes ein (Das wurde zum Zwecke der Diskussion übertragen.): Alle Personen, welche Aufwandsentschädigung beantragen, können in der laufenden Legislatur nicht bei Abstimmungen zu Anträgen zu Tätigkeitsberichten teilnehmen. PaulRiegel

Richtig, und ich würde dies gern wieder aufnehmen. Was spricht dagegen? Conny 14:51, 17. Mai 2011 (CEST). Zumindest verfällt das Stimmrecht für alle Anträge zu AE und ähnlichem. Conny 14:52, 17. Mai 2011 (CEST).
Ich nehme sicherlich richtig an, dass es dir um eine klare Trennung geht, also keine Klüngelei bei der Gewährung von AE entsteht. Dem könnte ich nur zustimmen, denn Schachern, gar Veruntreuung, insbesondere der Gelder unserer Studentinnen- und Studentenschaft, muss bestmöglich unterbunden werden. Dazu habe ich jedoch einen anderen Ansatz:
  1. Bilde Ausschuss, der die AE bewilligt.
  2. Stelle den Mitgliedern vorher festgelegte AE zur Bewältigung des Aufwandes (Prüfung des Erfüllungsgrades der beantragten Höhe für AE) bereit.
  3. Mitglieder des Ausschusses sollten selbst keine Amt in der Exekutive inne haben und Verwirken ihr Recht zum Erhalt von AE für den Rest der Legislatur unwiderruflich.
Klingt das gut? Das wäre doch ein gangbarer Weg, oder? Im Übrigen könnte der "aktuelle" Ausschuss Tätigkeitsbeschreibungen dazu langfristig dienen.
Kollegialste
-- PaulRiegel 03:36, 18. Mai 2011 (CEST)
Klingt gut. :) Ich würde gern sehen, dass der Ausschuss Empfehlungen nach Vorlage der Tätigkeitsbeschreibung erstellt, welchen Betrag der Studierende beantragen könnte. Die Zusammensetzung des Ausschusses würde ich gern auch mit Sitzen aus den FSRs und Studierenden anderer Hochschulen bestücken. Conny 08:19, 18. Mai 2011 (CEST).

Kommentar zur sächsischen Gemeindeordnung

Paul, kannst du hierfür eine Quelle angeben, weil es sicherlich mehrere Kommentare gibt. Ist es möglich, zitierten zu verweisen? Dankend, Conny 08:16, 18. Mai 2011 (CEST).

Definition

Korrekt müsste die Deutung des Zitates meiner Meinung nach heißen:

Laut diesem Zitat erhält der zu Entschädigende ein netto Stundenlohn, der in der Höhe einem nicht erhaltenen Lohn entspricht (ob nun für die geleistete Arbeit, oder für die eigentliche Berufstätigkeit bleibt unerwähnt). Der des weiteren auch für die volle Anzahl der geleisteten Stunden bezahlt wird.

In der AE nicht enthalten sind: Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ,Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub, Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit. .... oder genauer:

Die AE wird an den "Arbeitnehmer" gezahlt um seinen persönlichen Aufwand finanziell auszugleichen. Eine AE kann von einer einfachen Reisekostenerstattung bis hin zur Auszahlung des eigentlich zu erhaltenden Nettolohnes an den "Arbeitnehmer" gehen. Je nachdem, ob man nun vom tatsächlichen finanziell geleisteten Aufwand für den Arbeitnehmer ausgeht (Zbs. Bezahlung eines Bahntickets), oder dem was ihm als Entschädigung für die verwendete Arbeitszeit zusteht (Lohn) kann die AE in ihrer Höhe also sehr stark variieren. Es kann auch eine Pauschale bezahlt werden für eine Arbeitsleistung, die nicht direkt mit der genauen Stundenanzahl berechnet wird, oder ein (netto) Stundenlohn der unter dem liegt was bei einer gewöhnlichen gleichartigen Beschäftigung gezahlt werden würde (was auf die meisten Fälle der AE zutrifft).


Aber wir brauchen wohl eher eine Interne Definition, was AE für den Stura darstellen soll. Bei einer Definition geht es ja um die Abdeckung des gesamten Spektrums... wenn wir eine AE Definition haben wollen die bloß für den Stura gilt sollte da auch da stehen:

"Der Stura versteht die AE als finanzielle Entschädigung unterhalb das gewöhnlichen Nettolohnniveaus einer gleichen Tätigkeit in der Wirtschaft..... , sie soll eine Anerkennung des Aufwandes darstellen und keinen Ersatz eines Studentenjobs. Des weiteren soll sie die Erledigung von Zeit- und Arbeitsintensiven Tätigkeiten im Stura garantieren"


In der Hoffnung das mein Beitrag hilfrei ist, Konrad