Innenrevision: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im Zusammenhang mit der [[Innenrevision]] geht es um die Prüfung der sachgemäßen Ausführung des [[Haushaltsplan]]es. Einerseits kann so die Stelle bezeichnet werden, die die Prüfung durchführt, und anderseits kann so auch die Prüfung selbst bezeichnet werden. | Im Zusammenhang mit der [[Innenrevision]] geht es um die Prüfung der sachgemäßen Ausführung des [[Haushaltsplan]]es. Einerseits kann so die Stelle bezeichnet werden, die die Prüfung durchführt, und anderseits kann so auch die Prüfung selbst bezeichnet werden. | ||
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8921514182137 § 29] Absatz 3 Satz 4 erstellt die [[Innenrevision]] unserer [[HTW Dresden]] einen Bericht, die als Grundlage für die [[Entlastung]] der [[Referatsleitung Finanzen]], unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des [[Haushaltsplan]]es, dient. | Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8921514182137 § 29] Absatz 3 Satz 4 erstellt die [[Innenrevision]] unserer [[HTW Dresden]] einen Bericht, die als Grundlage für die [[Entlastung]] der [[Referatsleitung Finanzen]], unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des [[Haushaltsplan]]es, dient. Dabei fungiert die [[Verwaltung HTW Dresden]] (in Ausübung durch das [[Dezernat Haushalt und Finanzen]]) wie eine Art [http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungshof Rechnungshof]. | ||
[[Kategorie:Finanzen]] | [[Kategorie:Finanzen]] |
Version vom 24. Dezember 2011, 04:59 Uhr
Im Zusammenhang mit der Innenrevision geht es um die Prüfung der sachgemäßen Ausführung des Haushaltsplanes. Einerseits kann so die Stelle bezeichnet werden, die die Prüfung durchführt, und anderseits kann so auch die Prüfung selbst bezeichnet werden.
Gemäß § 29 Absatz 3 Satz 4 erstellt die Innenrevision unserer HTW Dresden einen Bericht, die als Grundlage für die Entlastung der Referatsleitung Finanzen, unserer Verantwortlichkeit zur Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, dient. Dabei fungiert die Verwaltung HTW Dresden (in Ausübung durch das Dezernat Haushalt und Finanzen) wie eine Art Rechnungshof.