AG AE/Protokoll 2011 06 16: Unterschied zwischen den Versionen
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**(1) Aufwandsentschädigungen sind in der Aufwandsentschädigungsordnung geregelt. | **(1) Aufwandsentschädigungen sind in der Aufwandsentschädigungsordnung geregelt. | ||
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*Marcus schlägt vor, dass wir alle Ordnungen und Punkte die berührt werden einmal aufführen. |
Version vom 16. Juni 2011, 14:56 Uhr
- Anwesende: Sören, Jos, Max, Marcus, Conny (Protokoll)
- Thema:
Paragraf 33 FO
- Wir sind uns einig, dass Lehrgangskosten und Reisekosten kein Teil einer AE Reglung sind. Somit ist der Entwurf eins nicht sinnvoll.
- Wir sind uns einig, den Paragraf 33 dahingehend abzuändern ist, dass dieser Bezug auf eine AE Ordnung nimmt.
- Marcus merkt an, dass weitere Änderungen zu FO angedacht sind, aber noch im Ideenstadium sind.
- Beschlussvorlage
Der StuRa möge beschließen, untenstehende Änderung an der aktuellen Finanzordnung (FO) zu ändern:
§ 33 Aufwandsentschädigungen
Streiche:
- (1) Aufwandsentschädigungen können an Studierende für besonders arbeitsintensive Leistungen für die Studentenschaft gezahlt werden (Projekt- und Referatsarbeit).
- (2) Über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen entscheidet der StuRa jeweils durch Beschluss.
Füge ein:
- (1) Aufwandsentschädigungen sind in der Aufwandsentschädigungsordnung geregelt.
Ausarbeitung Ordnung
- Marcus schlägt vor, dass wir alle Ordnungen und Punkte die berührt werden einmal aufführen.