Hochschulrahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Bundesratsdrucksache 352/07 vom 25. Mai 2007)
Zeile 1: Zeile 1:
Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.
Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.


[http://bundesrecht.juris.de/hrg/index.html Volltext]
= Verweise =
* [http://bundesrecht.juris.de/hrg/index.html Volltext]
* [http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0352-07.pdf Bundesratsdrucksache 352/07 vom 25. Mai 2007]

Version vom 18. August 2011, 18:06 Uhr

Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.

Verweise