Hochschulrahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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(Bundesratsdrucksache 352/07 vom 25. Mai 2007) |
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Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen. | Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen. | ||
[http://bundesrecht.juris.de/hrg/index.html Volltext] | = Verweise = | ||
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* [http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0352-07.pdf Bundesratsdrucksache 352/07 vom 25. Mai 2007] |
Version vom 18. August 2011, 18:06 Uhr
Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.