Verwaltungsverfahrensgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Verwaltungsverfahrensgesetz]] ist Gesetz der [[BRD]].
Das [[Verwaltungsverfahrensgesetz]] ist Gesetz der [[BRD]].


Es ist aber eben auch für die [[Verwaltungsverfahren]] im Land [[Sachsen]] sehr relevant, denn gemäß [//revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7916113851054&jlink=p1 § 1] Satz 1 [[SächsVwVfZG]] (der entsprechenden [[Rechtsnorm]] für [[Sachsen]]) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] mit [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | ihren Organen]] danach "verfahren" muss.
Es ist aber eben auch für die [[Verwaltungsverfahren]] im Land [[Sachsen]] sehr relevant, denn gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7916113851054&jlink=p1 § 1] Satz 1 [[SächsVwVfZG]] (der entsprechenden [[Rechtsnorm]] für [[Sachsen]]) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] mit [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | ihren Organen]] danach "verfahren" muss.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 3. September 2011, 06:03 Uhr

Anwendung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist Gesetz der BRD.

Es ist aber eben auch für die Verwaltungsverfahren im Land Sachsen sehr relevant, denn gemäß § 1 Satz 1 SächsVwVfZG (der entsprechenden Rechtsnorm für Sachsen) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die Studentinnen- und Studentenschaft mit ihren Organen danach "verfahren" muss.

Siehe auch