Reisekosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[Reisekosten]] werden die durch eine (dienstliche) [[Dienstreise | Reise]] entstanden Aufwendungen bezeichnet.
Die Abrechnung oder Vergütung von [[Reisekosten]] regelt die [[FO]]. Art und Umfang der Erstattung von Auslagen sollten dort geregelt sein. Anderenfalls gelten die Bestimmungen des [[Sächsisches Reisekostengesetz | Sächsischen Reisekostengesetz]]es.
=== Fahrtkosten ===
=== Fahrtkosten ===



Version vom 5. September 2011, 18:18 Uhr

Als Reisekosten werden die durch eine (dienstliche) Reise entstanden Aufwendungen bezeichnet.

Die Abrechnung oder Vergütung von Reisekosten regelt die FO. Art und Umfang der Erstattung von Auslagen sollten dort geregelt sein. Anderenfalls gelten die Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes.

Fahrtkosten

Übernachtungskosten

Tagegeld

Siehe auch