Mitglieder: Unterschied zwischen den Versionen

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* HochschullehrerInnen
* HochschullehrerInnen
* MitarbeiterInnen
* MitarbeiterInnen
(entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte)
(entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte).
Der StuRa vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen.
Der [[StuRa]] vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen.


= siehe auch =
= siehe auch =
* § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
* § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
* [[Mitwirkung]]
* [[Senat]]
* [[StuRa]]
* [[Fakultätsrat]]
* [[FSR]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]

Version vom 14. September 2011, 16:51 Uhr

Das Hochschulgesetz sieht (in § 50 SächsHSG) drei Mitgliedergruppen vor:

  • Studierende
  • HochschullehrerInnen
  • MitarbeiterInnen

(entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte). Der StuRa vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen.

siehe auch